Der Trend zum Eigenheim ist in Deutschland ungebrochen. Die aktuelle Zinslage mit günstigen Darlehen für die Immobilienfinanzierung macht den Traum von den eigenen vier Wänden für immer mehr Menschen möglich. Viele Käufer entscheiden sich dabei für Immobilien aus dem Bestand. Doch auch wenn die Immobilie einmal renoviert wurde – mit der Zeit stehen immer wieder Investitionen an, die für den Werterhalt unabdingbar sind. Welche Maßnahmen wann auf einen zukommen können und wie man neben der Erneuerung der Heizanlage oder der Dämmung auch für ein Plus an Sicherheit sorgt, soll der nachfolgende Beitrag zeigen.
In Deutschland bleibt das Einfamilienhaus die häufigste Form des Immobilienbesitzes. So besaßen 31 Prozent der privaten Haushalte 2018 ein Einfamilienhaus. 14 Prozent besaßen Eigentumswohnungen und fünf Prozent Zweifamilienhäuser. Von Zeit zu Zeit werden hohe Summen in die eigenen vier Wände investiert, teils für kosmetische Renovierungen, teils für substanzielle Modernisierungen. So ist beispielsweise nach zehn bis 15 Jahren meist nicht nur ein neuer Anstrich der Fassade, sondern auch die Anschaffung eines neuen Rauchmelders oder der Austausch der Schließzylinder notwendig. Auch die Heizungsanlage sollte in der Regel nach rund 15 Jahren auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Sicherheit vom Staat fördern lassen
Für ein angenehmes Wohngefühl und die Wertsteigerung der Immobilie trägt nicht nur das modernisierte Bad oder die gut ausgestattete Küche bei. Auch Investitionen in Sicherheitstechnik erhöhen den Wert eines Objektes und sorgen bei den Bewohnern für ein besseres Wohngefühl. Schließlich lässt einen der Schutz vor allerlei Gefahren wie Einbruch, Diebstahl oder Feuer deutlich ruhiger schlafen und sorgt auch bei Abwesenheit dafür, dass zu Hause alles sicher ist.
Zudem profitieren Eigentümer von staatlichen Förderprogrammen für den fachgerechten Einbau von Sicherheitstechnik. Ein Beispiel: Wer in Sicherheitstechnik investiert, der bekommt aktuell über den Zuschuss 455-E der bundeseigenen KfW-Bankengruppe bis zu 1.600 Euro erstattet. Auf der Förderliste stehen beispielsweise einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie Garagentore und -zugänge. Ebenso Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren wie Zusatzschlösser, Querriegel- oder Kastenriegelschlösser. Auch Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen werden gefördert. Darüber hinaus gilt die Förderung auch für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie Gefahrenwarnanlagen plus Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Die staatlichen Förderprogramme gelten gleichermaßen für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Wohnungen, wie auch für Mieter, Eigentümergemeinschaften sowie Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Natürlich sind sie an gewisse Vorgaben gebunden. So beispielsweise, dass die Arbeiten von einem autorisierten Fachbetrieb ausgeführt werden müssen.

Sicherheit durch Nachrüstung
In vielen älteren Häusern sind noch Fenster und Türen eingebaut, die über keine wirksame Sicherheitstechnik verfügen. Meist reichen schon wenige Augenblicke, um solche ungesicherten Türen oder Fenster aufzuhebeln. Um Einbrechern auch hier das Leben so schwer wie möglich zu machen, bietet sich der Einbau von Zusatzsicherungen an. Der Fachhandel bietet eine große Palette entsprechender Lösungen an.
Doch damit diese Zusatzsicherungen auch wirklich genutzt werden, müssen sie gleichermaßen komfortabel und einfach in der Handhabung sein. Die neueste Generation der Fenstersicherungen beispielsweise ist bereits vormontiert, so dass sie sich selbst von Laien leicht einbauen lassen. Je nach Sicherheitsbedürfnis bietet der Handel ein umfangreiches Sortiment an zertifizierten Tür- und Fenstersicherungen. Diese Sicherungen gibt es sowohl für die Griff- wie auch für die Scharnierseite. Wenn diese Sicherungen über gleichschließende Schlösser verfügen, erhöht dies nochmals den Komfort. Zusatzsicherungen gibt es selbstverständlich für Holz- und Aluminiumfenster sowie für Fenster mit Kunststoffrahmen. Auch bei Hebe- und Schiebetüren zu Balkon und Terrasse oder bei Dachfenstern lässt sich leicht mit Nachrüstsicherungen der Einbruchschutz erhöhen.

Nachrüstung der Heizanlage
Wer heute beispielsweise ein massiv errichtetes Haus aus den 1980er Jahren kauft, muss die Heizanlage austauschen, sofern die Heizung vor dem 1. Februar 2002 installiert wurde. Zwei Jahre hat der neue Besitzer Zeit, um den alten Kessel durch einen neuen zu ersetzen. Dies selbst dann, wenn die Heizung noch voll funktionsfähig ist und die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte nicht überschreitet.
Zum einen will der Gesetzgeber damit die formulierten Klimaziele erreichen. Zum anderen sind hohe Emissionen natürlich äußerst gesundheitsschädlich und können unterschiedliche Atemwegserkrankungen hervorrufen sowie das Herzinfarktrisiko erhöhen. Von daher geht es um eine Vermeidung unnötiger Emissionen.
Für Heizkessel, die beispielsweise mit Holz betrieben werden und die vor dem 1. Januar 1995 eingebaut wurden, gelten die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV). Hierbei handelt es sich meist um Anlagen, die ein ganzes Haus oder eine Wohnung mit Heizwärme versorgen. Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und 1984 installiert wurden, endete 2017 die Übergangregel. Bei jüngeren Geräten, die zwischen 1995 und 2010 angeschafft wurden, bleibt noch etwas Zeit. Hier gelten Übergangsfristen je nach Baujahr zwischen 2020 und Ende 2024. Nur Öfen und Kessel, die nach dem 22. März 2010 angeschafft und eingebaut wurden, können bedenkenlos genutzt werden, da sie die aktuell gültigen Grenzwerte erreichen. Aber wie überall gibt es auch hier Ausnahmen, denn ausgenommen von der Pflicht zur Nachrüstung sind historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen.
In Ein- und Zweifamilienhäusern müssen seit dem 1. Januar 2015 Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb genommen werden, die vor 1985 eingebaut wurden. Grundlage hierfür ist die aktuelle Energiesparverordnung (EnEV 2014), die am 1. Mai 2014 mit vielen verschärften Regeln in Kraft trat. Die Tauschmaßnahmen dienen dem Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahre 2050 deutschlandweit einen klimaneutralen Gebäudebestand zu realisieren. Erreichen lässt sich dies natürlich nur durch das Einsparen von deutlich mehr Energie – sei es beim Heizen oder Kühlen, beim Wassererwärmen sowie beim Lüften und bei der Beleuchtung.
Immer noch gelten in Deutschland etwa drei Viertel des Gesamtbestandes der Heizanlagen als veraltet und stehen damit praktisch vor dem Aus. Hauseigentümern, die nicht nachrüsten, können empfindliche Geldstrafen drohen.
Diverse Ausnahmeregeln
Allerdings hat der Gesetzgeber auch hier einige Ausnahmeregeln definiert. So sind von der Austauschpflicht beispielsweise Brennwert- und Niedertemperaturkessel befreit, da sie per se schon über einen hohen Wirkungsgrad verfügen. Ausgeklammert sind auch sogenannte Konstanttemperatur- oder Standardheizkessel. Entscheidend ist immer die Kennzeichnung auf dem Typenschild des Kessels. Ebenfalls von der Tauschpflicht ausgenommen sind Anlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen sowie Heizkessel, die weniger als vier beziehungsweise mehr als 400 kW Leistung haben.
Gut gedämmt
Hierzulande sind viele der heute bewohnten Gebäude bereits in den 1950er und 1960er Jahren entstanden. Drei Viertel des Gebäudebestandes stammt aus der Zeit vor 1978. Damals wurde ganz anders gebaut als heute. Welche Dämmung ist also für ein älteres Gebäude ideal?
Bei einer Verbunddämmung mit Polystyrolplatten in Kombination mit einem Außenputz müssen Hausbesitzer unter Hinzurechnung aller anfallenden Kosten im Schnitt mit etwa 100 bis 120 Euro pro Quadratmeter rechnen. Eine andere interessante Variante ist die vorgehängte Fassade, bei der Dämmstoffe wie beispielsweise Mineralwollplatten an der Außenwand befestigt werden und anschließend über eine Lattenkonstruktion eine hinterlüftete Fassade aus Holz oder Schiefer angebracht wird. Der Vorteil der Hinterlüftung ist, dass sich keine „feuchten Ecken“ bilden, an denen Schimmel entstehen kann. Dies verhindert schon die permanente Luftzirkulation. Solch eine Konstruktion schlägt mit Komplettkosten zwischen 130 bis 150 Euro pro Quadratmeter zu Buche. Die teuerste Variante ist sicherlich das Auftragen einer Klinkerfassade. Hier fallen schnell Komplettkosten für die Dämmung und die Klinkerfassade zwischen 160 bis 200 Euro für den Quadratmeter an.
Die Dämmung einer Außenfassade ist definitiv eine Investition in die Zukunft, die mindestens zwischen 20 und 30 Jahre Bestand haben wird und sich rechnen muss. Aspekte wie Nachhaltigkeit und ein positives Wohnklima sollten dabei genauso betrachtet werden wie die anfallenden Kosten und die Einspareffekte bei den Heizkosten.
Es gibt aber auch Häuser, bei denen eine Außendämmungen nicht angebracht werden darf, weil es sich um denkmalgeschützte Fassaden handelt oder beispielsweise Gebäudefluchten beziehungsweise Grenzbebauungen eingehalten werden müssen. In dem Fall kann eine Innendämmung der Wände die Alternative sein. Um effektiv zu dämmen, sind Dicken von circa 60 Millimetern üblich. Manche Systeme erzielen bereits mit 40 Millimetern Dicke die gleichen Dämmwerte.
Quelle:
Matthias Fischer