Ein Balkon mit Ausblick auf einen grünen Garten.
Balkone, Loggien und Laubengänge verbinden Wohnräume mit der Natur. (Quelle: PCI)

Terrassen/Balkone 13. September 2022 Balkon, Loggia und Laubengang richtig abdichten

Die Abdichtung von Keramik- und Natursteinbelägen außen ist anspruchsvoll. Die Novellierung der Normen zur Bauwerksabdichtung hat die Ausführung geregelt.

Der Außenbereich ist eines der komplexesten und anspruchsvollsten Aufgabengebiete hinsichtlich der verschiedenen physikalischen Belastungen, die auf einen Belag und dessen Unterkonstruktion einwirken: Zeitweise extreme Temperaturunterschiede im Tagesverlauf führen zu unterschiedlichen Längenänderungen in den verschiedenen Materialien; die Verformungen erzeugen Spannungen. Die Temperaturänderungen finden in tieferen Schichten der Konstruktion zeitverzögert statt. Temperaturstürze (zum Beispiel durch einen Gewitterschauer nach einem sonnigen Sommertag) belasten besonders die Belagsoberfläche durch schockartige Verkürzung der Materialien. Wenn Wasser gefriert, nimmt sein Volumen um bis zu neun Prozent zu; es kann somit einen zerstörerischen Druck erzeugen, wenn es im Belagssystem eingeschlossen ist. Häufige Frost-Tau-Wechsel führen zur Zermürbung der Mörtelgefüge. Es ist also ein ganz besonderes Augenmerk darauf zu richten, den kompletten Aufbau eines Außenbelags und selbstverständlich auch das angrenzende Bauwerk durch den fachgerechten Einsatz geeigneter Materialien vor Feuchtigkeit zu schützen.

Geltende Regelwerke

Eine Übersicht über die verschiedenen Normen zur Abdichtung von Bauwerken.
Die neuen Normen zur Bauwerksabdichtung sind bauteilbezogen segmentiert und beinhalten nun auch Balkone, Loggien und Laubengänge. (Quelle: PCI)

Eine Erleichterung in diesem Zusammenhang: Die Abdichtung im Verbund (AIV) mit Oberbelägen ist seit 2017 im Rahmen der Novellierung der DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken“ mit der zugehörigen Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 normativ geregelt. Somit besteht nun endlich die Rechtssicherheit, die sowohl dem Planer als auch dem ausführenden Betrieb eine normenkonforme Bauwerksabdichtung in Form einer zeitgemäßen Verbundabdichtung in vielen Bereichen ermöglicht.

Die Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen im Verbund (AIV-F) ist im neuen Teil 5 der überarbeiteten Norm 18531 aufgeführt. Dabei fällt auf, dass erdberührte Terrassen nicht erwähnt werden. Sie gelten nicht als schützenswerte Bauteile im Sinne der neuen Normen. Gleichwohl ist dafür eine Abdichtung im Verbund zu empfehlen, insbesondere die Anschlussbereiche zu Außenwänden und Durchgängen des angrenzenden Gebäudes bedürfen einer sorgfältigen Planung und Ausführung der Schutzmaßnahme.

Dachterrassen beziehungsweise Terrassen über bewohnten Räumen müssen weiterhin entsprechend DIN 18531 Teil 2 in klassischer Bauweise mit Schweißbahnen oder Ähnlichem abgedichtet werden. Der somit zwangsläufig erforderliche Estrich als Schutz- beziehungsweise Lastverteilungsschicht kann dann wiederum mit einer Abdichtung im Verbund geschützt werden. Neben der klassischen Verlegung von Keramik- und Naturwerksteinbelägen im Verbund mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen gibt es Ausführungsvarianten mit bahnenförmigen Verbundabdichtungen; diese werden seit nahezu 20 Jahren erfolgreich eingesetzt, sind jedoch in der Norm DIN 18531-5 nicht erfasst und gelten somit als Sonderbauweise.

Praktische Ausführung der Verbundabdichtung

Große Fliesen auf einem Balkon.
Durch den Trend zu immer größeren Fliesen und Platten in Kombination mit dem Wunsch möglichst schmaler Fugen können diese kaum noch ausreichend Spannungen im Belag kompensieren, wenn klassische Zementfugenmörtel zum Einsatz kommen. (Quelle: PCI)

Bereits der Untergrundbeurteilung und -vorbereitung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Es muss sorgfältig geprüft werden, ob der Untergrund über eine ausreichende Festigkeit verfügt. Eventuell an der Oberfläche vorhandene Schichten mit geringer Festigkeit müssen mit geeigneten Verfahren – zum Beispiel Schleifen, Fräsen oder Stahlkugelstrahlen – entfernt werden. Eine der wichtigsten Anforderungen an einen Außenbelag – und auch dies ist nun normativ eindeutig geregelt – ist ein ausreichendes Gefälle von mindestens 1,5 Prozent von Oberbelag und Abdichtungsschicht. Bei sehr rauer oder profilierter Keramik als Oberbelag kann es durchaus sinnvoll sein, das Gefälle zu erhöhen, sodass das anfallende Wasser zuverlässig auf der Belagsoberfläche ablaufen kann. Dafür ist selbstverständlich auch eine ausreichende Ebenflächigkeit des Untergrunds erforderlich. Eventuell nötige Ausgleichsarbeiten, um die Ebenflächigkeit und ein ausreichendes Gefälle herzustellen, müssen vor dem Auf- bringen der Verbundabdichtung ausgeführt werden. An der Ausführung der Abdichtungsschicht hat sich prinzipiell nichts geändert.

Sie muss in mindestens zwei Schichten aus­geführt werden und eine Trockenschichtdi­cke von mindestens zwei Millimetern auf­weisen. Jedoch fordert die neue Norm einen Schichtdickenzuschlag, falls raue Untergrün­de zu überarbeiten sind. Falls der Hersteller diesbezüglich keine Angaben macht, ist der Zuschlag mit 25 Prozent anzusetzen.

Maßgebend für die Funktionsfähigkeit der Abdichtung ist in hohem Maße die fachge­rechte Ausführung der Details. Anschlüsse der Verbundabdichtung an aufgehenden Wänden, Einbauteilen und Durchdringun­gen wie Türrahmen und Bodenabläufen so­wie Dehn- und Bewegungsfugen stellen die neuralgischen Punkte dar und sind mit Sach­verstand und Sorgfalt entsprechend den Herstelleranweisungen auszuführen. Hier­für gibt es systemgeprüfte Dichtbänder und Formteile, deren Verwendung die neuen Normen auch fordern.

Verlegung des Oberbelags

Bei der Verlegung muss im Außenbereich durch beidseitigen Kleberauftrag eine weit­gehend vollflächige Bettung angestrebt werden; dies wird auch in der aktualisierten Norm DIN 18157 „Ausführung von Beklei­dungen und Belägen im Dünnbettverfahren“, Neuausgabe April 2017, gefordert. Nun wird immer wieder darüber diskutiert, ob dies in der Praxis umsetzbar ist. Klare Antwort: Ja! Selbstverständlich bedeutet es einen er­höhten Aufwand, wenn ein Belag gewissen­haft im kombinierten Verfahren verlegt wird; doch ist dies aufgrund der rauen Bedingun­gen im Außenbereich zwingend erforderlich und muss dementsprechend bei der Kalkula­tion des Angebots berücksichtigt werden.

Einem Kunden, der sein Refugium im Freien lange Zeit schadensfrei nutzen möchte, wird man mit dem entsprechenden Fachwissen die Notwendigkeit einer soliden Ausführung erläutern können.

Darüber hinaus wird die Verlegung im Fu­genschnitt, also mit Kreuzfuge, empfohlen; Verlegung im Verband und Plattenforma­te größer 0,2 Quadratmeter beziehungs­weise Kantenlängen größer 60 Zentimeter sollten vermieden werden, um Spannungen im Belag möglichst gering zu halten. Nun entspricht diese Empfehlung nicht der Cha­rakteristik von Naturwerksteinbelägen, bei denen eine Verlegung im Verband üblich ist. In diesem Fall ist die Ausrichtung des Belags so zu wählen, dass der Fugenverlauf in Ge­fällerichtung geradlinig ist.

Moderne, speziell für den Außenbereich konzipierte Klebemörtel erleichtern auf­grund ihrer variablen Konsistenz die Verle­gung des Belags immens und weisen eine ausgewogene Balance zwischen einer aus­reichend langen Verarbeitbarkeitsdauer und der erforderlichen schnellen Erhärtungsge­schwindigkeit auf.

Durch ein ausgeklügeltes Bindemittelsystem wird dieser Spagat erreicht, der Begriff „kris­talline Wasserbindung“ fällt in diesem Zu­sammenhang häufig. Dadurch wird der An­teil an freiem Überschusswasser minimiert, die Trocknung und Festigkeitsentwicklung des Klebemörtels erfolgt auch unter ungüns­tigen Baustellenbedingungen zuverlässig. Somit können Fliesen aus Keramik und Na­turwerkstein gleichermaßen sicher verlegt werden.

Die Verfugung

Durch den Trend zu immer größeren Flie­sen und Platten in Kombination mit dem Wunsch möglichst schmaler Fugen können diese kaum noch ausreichend Spannungen im Belag kompensieren, wenn klassische Ze­mentfugenmörtel zum Einsatz kommen; da­bei hängt das Potenzial der wirkenden phy­sikalischen Kräfte von der Ausrichtung der Belagsfläche, der Farbe und dem Format des Oberbelags und der direkten Bewitterung ab. Ein Laubengang mit Ostausrichtung in der Oberrheinischen Tiefebene unterschei­det sich dabei definitiv von einem unge­schützten Westbalkon in Garmisch-Parten­kirchen. Durch die situationsbezogene An­ordnung von Bewegungsfugen ist diesem Umstand Rechnung zu tragen.

In Extremfällen (also bei exponierten Flä­chen in Kombination mit großen Formaten) macht es durchaus Sinn, sämtliche Fugen konsequent mit elastischen Dichtstoffen zu schließen, um ein einheitliches Belagsbild zu erreichen. Was auf den ersten Blick un­konventionell erscheint, wird von versier­ten Spezialisten, die Großformate auch im Außenbereich als lukratives Betätigungsfeld entdeckt haben, schon seit geraumer Zeit erfolgreich und schadensfrei praktiziert.

Autor:
Hans-Peter Schmied
ist Fliesenlegermeister und staatlich geprüf­ter Bautechniker und arbeitet in der Zentra­len Anwendungstechnik der PCI Gruppe in Augsburg.

zuletzt editiert am 12.09.2022