Alle im ersten Teil des Beitrags ( „Der Weg des Wassers“ ) diskutierten Probleme sind mit einem Wetterschutz der tragenden Konstruktion zu vermeiden. Ein Wetterschutz umfasst Eindeckungen oder Abdichtungen und Bekleidungen. Diese grundsätzlichen baulichen Maßnahmen halten Regen und Schnee davon ab, die tragende Holzkonstruktion in unzuträglichem Maße zu befeuchten und verhindern damit, dass Pilze das tragende Holz befallen und zerstören können. Dies belegen Bauten mit hundertjähriger Standdauer.
In Kenntnis dieser Fakten fordert daher DIN 68800-1 in Abschnitt 8.1.3, Absatz 1 konsequent: „Grundsätzliche bauliche Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800-2 sind bei Planung und Ausführung stets zu berücksichtigen“ und DIN 68800-2 hält es in Abschnitt 5.2.1.1 für zwingend erforderlich „Niederschläge … vom Holz und den Anschlussbereichen durch einen dauerhaft wirksamen Wetterschutz fernzuhalten oder sie … so schnell abzuleiten, dass kein unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes eintritt“. Eine ausreichend schnelle Ableitung von Niederschlägen ist nur möglich, wenn Wasser nicht in Risse eindringen und sich dort im Holz anreichern kann.
Abschnitt 3.4 DIN 68800-2 erläutert dazu: „(Die) unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes (ist eine) Veränderung des Feuchtegehaltes, … bei der die Voraussetzungen für einen Befall von Holz zerstörenden Pilzen entstehen können.“
In Übereinstimmung mit der Forderung nach absolutem Vorrang schützender baulicher Maßnahmen fordert DIN 68800-1 in Abschnitt 8.1.3, Absatz 3 nur dann vorbeugende Holzschutzmaßnahmen mit Holzschutzmittel, wenn die in DIN 68800-2 aufgelisteten grundsätzlichen und besonderen baulichen Maßnahmen ausnahmsweise und nachgewiesenermaßen nicht ausreichen sollten. Bei üblichen Holzbauten reichen die in der Norm aufgeführten vorbeugenden baulichen Maßnahmen immer aus.
Baulicher Holzschutz bauaufsichtlich gefordert
In 15 der 16 Bundesländer wurde DIN 68800 in den Teilen 1 und 2 bauaufsichtlich eingeführt. Die Vorschriften dieser Normen sind zumindest in diesen Ländern immer zwingend einzuhalten und folglich ist auch der Vorrang vorbeugender baulicher Schutzmaßnahmen bei der Planung und Ausführung stets zu beachten.
In der Musterbauordnung MBO – und sinnentsprechend auch in den Landesbauordnungen – wird in „§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse“ nur der vorbeugende bauliche Schutz gefordert. Dort heißt es: „Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.“ Der Schutz mit Holzschutzmittel wird augenscheinlich vom Gesetzgeber nicht als ausreichend angesehen und daher auch nicht geregelt. Dieser Anschein deckt sich mit der Tatsache, dass kein Bundesland DIN 68800-3 als alternative oder ergänzende Maßnahme ansieht und folglich auch nicht als zu beachtende bauaufsichtliche Regel eingeführt hat.
Hier sei der Hinweis gestattet, dass der bauliche Schutz alle tragenden Bauteile, z. B. Stützen, Streben, Riegel und eben auch die tragende Beplankung von Balkonen umfassen muss.
Wirtschaftlichkeit durch baulichen Holzschutz
Die Herstellkosten für baulich geschützte Konstruktionen sind verständlicherweise höher als für ungeschützte. Das bedeutet aber keinesfalls, dass sie unwirtschaftlicher sind. Das Gegenteil ist der Fall. Die von MSM ermittelten Nutzungsdauern baulich nicht, baulich nur bedingt oder mit Holzschutzmitteln geschützter Aussichtstürme betrugen mit im Mittel 18,8 Jahre und damit weniger als 1/3 derjenigen eingehauster Türme mit im Mittel 67,3 Jahren. Die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit baulich geschützter Konstruktionen ist damit eindrucksvoll belegt, da die Kosten des baulichen Holzschutzes nicht annähernd die Kosten für mehrfachen Rückbau und Wiederaufbau ungeschützter Konstruktionen bei gleicher Nutzungsdauer erreichen. Im Gegensatz zu den baulich geschützten Türmen, von denen noch keiner abgerissen wurde, wurden von den baulich nicht geschützten Türmen schon einige rückgebaut nach der Inaugenscheinnahme durch MSM.
Weitere wirtschaftliche Vorteile sind:
1. Geringere Materialkosten relativieren Mehrkosten
Außerdem relativieren sich die Mehrkosten geschützter Konstruktionen durch die Möglichkeit, handelsübliches Bauschnittholz zu verwenden und nicht nur Kernholz mit erhöhter natürlicher Dauerhaftigkeit. Außerdem dürfen nach DIN EN 14080 Tabelle I.2 Brettschichtholzbauteile in NKl 1 und 2 aus bis zu 45 mm – statt maximal 35 mm in NKl 3 – dicken und damit preiswerteren Lamellen eingesetzt werden. Im Kommentar zu DIN 1052-1:1996 wurde sogar empfohlen, für Brettschichtholz, das einer stärkeren klimatischen Wechselbeanspruchung ausgesetzt ist (z. B. bei direkter Bewitterung und Sonneneinstrahlung) Einzelbretter mit einer Dicke < 33 mm zu verwenden, beispielsweise a = 24 mm bei höher beanspruchten Bauteilen. Auch keilgezinktes Vollholz, Balkenschichtholz, Brettsperrholz und Holzwerkstoffe 1 sind in geschützten Konstruktionen (NKl 1 und 2) zugelassen, nicht aber in NKl 3 für baulich nicht geschützte Objekte. Alle diese Materialien reduzieren die Materialkosten und, aufgrund einfacherer Verbandsknoten, auch die Kosten des Abbundes. Auch die Kosten für die sorgfältigen Abdeckungen jedes einzelnen Trägers und Verbandsstabes entfallen.
2. Insektenschutz ist systemimmanent
Da Bauschnittholz nach DIN 4074-1 trocken sortiert werden muss und man heute regelmäßig mit Hitze trocknet, erhält man mit dieser Trocknung zugleich einen Schutz vor Schäden durch holzzerstörende Insekten. Dies gilt nach DIN 68800-2 auch für alle sonstigen, zum Tragen zugelassenen Holzprodukte, die – wie Brettschichtholz, Balkenschichtholz, Brettsperrholz und Furniersperrholz – regelmäßig technisch getrocknet werden. Durch den baulichen Schutz der Konstruktion sind diese automatisch in die Gebrauchsklasse 1 (GK 1) nach DIN 68800-1 einzustufen und benötigen nach DIN 68800-2 weder gegen den Befall mit Holz zerstörenden Pilzen noch gegen Insekten eine Behandlung mit Holzschutzmittel.
3. Perforation für chemischen Holzschutz nicht erforderlich
Man spart auch die Kosten für eine aufwändige Perforierung des Schnittholzes mit anschließender Imprägnierung, wie sie in DIN 68800-3 für in NKl 3 eingesetztes Bauholz gefordert wird, da das baulich geschützte, technisch getrocknete Holz keinen chemischen Schutz benötigt.
4. trockenes Bauholz tragfähiger und steifer
Kosten werden auch gesenkt durch den last- und feuchtigkeitsabhängigen Modifikationsbeiwert k mod nach Tabelle 3.1 DIN EN 1995-1-1, da dieser bei trockenem Holz zu einer wirtschaftlicheren Ausnutzung der tragenden Querschnitte gegenüber feuchterem Holz führt, folglich geringere Querschnitte und damit Materialersparnisse möglich sind. Vergleichbares gilt für den Verformungsbeiwert k def .
5. preiswerte Verbindungsmittel
Ein weiterer Vorteil baulich geschützter und damit trockener Konstruktionen ist, dass der in NKl 3 vorgeschriebene Einsatz von nichtrostendem oder hochfeuerverzinktem (Fe/Zn 25c) Stahl nicht notwendig ist, um die Anforderungen in DIN EN 1995-1-1/NA Abschnitt 4.2, Tabelle 4.1 zu erfüllen.
6. Spritzwasserschutz gegeben
Überdachte oder abgedichtete Balkonflächen schützen den Sockel der darunter stehenden Wand gegen Spritzwasser nach DIN 68800-2 Abschnitt 5.2.1.5, Absatz 3, zweiter Spiegelstrich. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, den Sockel der Wand als 30 cm hohe Spritzwasserzone auszubilden und damit z. B. die Pflicht die Wandflächen bis 30 cm über den Belag in besonderer Form nach DIN 18531-3 auszubilden.
7. barrierefreier Übergang möglich
Außerdem stellen die Abdichtungen oder Überdachungen von Balkonflächen eine besondere Maßnahme nach DIN 18195-9 dar, die Belastung der Türschwellen mit Schlagregen zu minimieren. Es entsteht ein geschützter Bereich nach Tabelle 2 der DIN EN 927-1. Dadurch ist es möglich, den Übergang von innen nach außen barrierefrei herzustellen und so die Anforderungen der DIN 18040-2 zu erfüllen, Freisitze barrierefrei nutzen zu können. Hierzu sei verwiesen auf Oswald, in dem es heißt: „Die Zuverlässigkeit des Anschlusses kann durch Beachtung folgender Gesichtspunkte erheblich erhöht werden:
- Schutz vor direkter Bewitterung Realisierung einer Mindestschwellenhöhe
- unmittelbare Entwässerung des Schwellenbereiches (Entwässerungsrinne, Gefällegebung vom Anschluss wegführend)
8. Rutschsicherheit gegeben
Ein weiterer Pluspunkt abgedichteter oder überdachter Balkon- und Terrassenflächen ist die weitgehende Trockenheit der Beläge und damit das Fernbleiben von feuchteinduziertem, mikrobiologischem Bewuchs. Die Tritt- und Rutschsicherheit wird signifikant vergrößert.
Gestaltwert und uneingeschränkte Nutzung bleiben erhalten
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass abgedichtete Balkonflächen verhindern, dass Flüssigkeiten durch die Fugen tragender Belagsbretter von oberen Ebenen zu unteren Ebenen fließen, dabei Schmutz transportieren und die Nutzung der unteren Ebenen einschränken. Der mitgenommene Schmutz lagert sich an den Belagsbrettern und den tragenden Balken und Unterzügen ab und führt – neben der Gefährdung durch holzzerstörende Pilze – zu unansehnlichen Oberflächen, die die Gestaltqualität (Bild 20) der Gesamtkonstruktion deutlich einschränken.
Der in DIN 68800-1 [1] geforderte immer herzustellende grundsätzliche vorbeugende bauliche Schutz von tragenden Hölzern ist sinnvoll, führt zu einem nachhaltigen Schutz gegen Holz zerstörende Pilze und damit zu einer gegenüber ungeschützten Konstruktionen mehrfach längeren Nutzungsdauer. Das erhöht die Wirtschaftlichkeit und den Gebrauchswert baulich geschützter Konstruktionen gegenüber ungeschützten Tragwerken, unabhängig davon ob diese aus natürlich dauerhafteren Hölzern erstellt oder mit Holzschutzmitteln behandelt wurden. Darüber hinaus ergeben sich weitere Vorteile für Konstruktion und Nutzer.
Literatur
[1] DIN 68800-1:2011-10 Holzschutz – Teil 1: Allgemeines
[2] DIN 68800-2:2012-02 Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau
[3] DIN 68800 Praxiskommentar zu DIN 68800 Teile 1 bis 4:2012-10
[4] MBO – Musterbauordnung (2012)
[5] DIN 68800-3:2012-02 Holzschutz – Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
[6] MS – Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
(2014-11): Stellungnahme zu § 13 NBauO
[7] NBauO (2011): Niedersächsische Bauordnung (NBauO)vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46)
[8] MSM – Müller, Schmidt, Melcher (2015): Evaluierung von frei bewitterten, tragenden Holzbauteilen ohne Erdkontakt, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden. Fraunhofer IRB Verlag Bauforschung, Band T 3322.
[9] DIN 14080 Holzbauwerke – Brettschichtholz und Balkenschichtholz – Anforderungen
[10] DIN 1052-1(1988) Holzbauwerke – Berechnung und Ausführung mit Änderung A1 und Kommentar (1996-10)
[11] DIN 4074-1:2012-06 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz
[12] DIN 1995-1-1/NA:2013-08 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
[13] DIN 18531-3:2017-07 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Det
[14] DIN 18195-9:2004-03 Bauwerksabdichtungen, Teil 9: Durchdringungen, Übergänge und Abschlüsse
[15] DIN EN 927-1:2013-05 Beschichtungsstoffe – Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich – Teil 1: Einteilung und Auswahl
[16] DIN 18040-2:2011-09: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Wohnungen
[17] Oswald, Abel, Wilmes, Dercks (2010): Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen, IRB F 2759
[18] Förster (2017): Barrierefreiheit im Staffelgeschoss – Schwellenloser Übergang; bmh 2017-7/8, S. 30 ff.
[19] Koch, Trimmel (2016): Bei Nässe Rutschgefahr – Das Rutschverhalten nasser Holzböden im Freien erhitzt gerade im Winter die Gemüter; lit: HFA 2016-01
[20] Storch (2006-4): Konstruktive und funktionelle Anforderungen an Anbaubalkone; Der Bausachverständige 4-2006, S. 22 ff.
[21] Jurschat (2004): Fehlkonstruktion – Abriss nach Totalschaden: Einfache, aber teure Holz-Balkone; Das Bauhandwerk 2004-9, S. 69 ff.
[22] b.v.s: Standpunkt Fachbereich Bau Metallbalkone 04-2018
Autor
: Hans Schmidt
Keyvisual und Teaserbild:
Hans Schmidt25. Mai 2020