Ein Feuer bricht aus einem Fenster eines historischen Gebäudes in der Nacht aus.
Brandschutzvorschriften zielen auch darauf ab, dass Brände rechtzeitig bemerkt und möglichst verhindert werden können: etwa, indem sie beispielsweise Rauchmelder in vermieteten Wohnungen vorschreiben. (Quelle: Thomas Dumortier auf Unsplash)

2026-02-17T11:44:02.509Z Brandschutz – Vorschriften und Baustoffklassen: Was gilt für meine Baustelle?

Brandschutzvorschriften, Baustoffklassen, anderes Bundesland, andere Regeln? Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Schule? Wer muss was beim Brandschutz beachten?

Während bei größeren Bauvorhaben dem Brandschutz ein relevanter Anteil der Planung gilt, ist es bei kleineren Bauvorhaben und Sanierungen manchmal nicht sofort klar, welche Vorschriften und Regeln zum Brandschutz beachtet werden müssen oder sollten. Insbesondere im Denkmalbereich und bei gemischten Nutzungen lässt sich diese Frage oft gar nicht pauschal beantworten, sondern muss im Einzelfall bewertet werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Vorschriften in Deutschland und hilft, eine erste Einschätzung vorzunehmen.  

Bauvorschriften: Diese Bedeutung hat die Musterbauordnung  

Die „Musterbauordnung“ (MBO) bildet in Deutschland den Rahmen für alle Vorgaben, die für das Errichten, Instandhalten, Sanieren und Entfernen von Gebäuden gilt. Wer ein kleineres Bauvorhaben plant und denkt: „Klasse, da schau ich rein, dann weiß ich, ob ich etwas Besonderes beachten muss“, denkt jedoch zu einfach. Die MBO bildet nur einen Rahmen, der als Konsens über alle Bundesländer hinweg betrachtet werden kann. Für jedes Bundesland gilt die jeweilige Landesbauordnung.  

Dennoch: Vieles, was sich in der MBO findet, gilt auch in den Bundesländern. Außerdem bietet sie einen guten ersten Anhaltspunkt, um herauszufinden, wie ein Bauprojekt einzustufen ist. Dafür enthält die Musterbauordnung eine Einstufung in verschiedene Gebäudeklassen. Anhand dieser kann eine Einschätzung vorgenommen werden, welche Vorschriften gelten und welche Art von Bauantrag gestellt werden muss, wenn überhaupt. Vor allem bei Sanierungen ist das oft nicht nötig. Aber Achtung: Auch bei den Gebäudeklassen gibt es Abweichungen in einzelnen Bundesländern.  

Alle Bauordnungen, von der Musterbauordnung bis zu den Landesbauordnungen finden Sie auf www.feuertrutz.de .

Brandschutz und Gebäudeklassen: Das bedeuten sie  

Es gibt fünf Gebäudeklassen. Oben angefangen: Die strengsten Vorschriften gelten für Gebäudeklasse 5 – Sonderbauten. Dazu zählen Hochhäuser, Schulgebäude, Kirchen, Gaststätten, wenn sie für mehr als eine bestimmte Personenanzahl ausgelegt sind, größere Geschäftsräume und so weiter – also prinzipiell, aber nicht ausschließlich, alle Gebäude, in denen sich viele Menschen aufhalten (können). 

In Gebäudeklasse 1 und 2 finden sich niedrige Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten.

Gebäudeklassen in der Musterbauordnung

Gebäudeklasse 1:  

a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude  

Gebäudeklasse 2:  

Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²  

Gebäudeklasse 3:  

sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m  

Gebäudeklasse 4:  

Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²  

Gebäudeklasse 5:  

sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude

Erleichterungen bei Bestandsgebäuden – Neuerungen 2025 

Aufgrund des großen Wohnraumbedarfs hat die Bundesregierung 2025 Erleichterungen für das Bauen und insbesondere Sanieren beschlossen, die in der Musterbauordnung festgehalten sind. Die Landesregierungen haben entsprechend nachgezogen: In den einzelnen Bundesländern finden diese sich in der jeweiligen Landesbauordnung. Vereinfachungen, die den Brandschutz betreffen, wurden insbesondere für die Gebäudeklassen 4 und 5 umgesetzt.  

Brandschutzvorschriften: Das könnte zu beachten sein 

Eine Brandschutzvorschrift einzuhalten, bedeutet nicht, nur schwer oder nicht-brennbare Baustoffe zu verwenden. Für alle Bauwerke, vom Kinderspielhaus im Garten bis zum architektonischen Meisterwerk gilt der folgende aus der Musterbauordnung (Stand 2025) stammende Grundsatz:

Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/201 zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Beseitigung von Anlagen und bei der Änderung ihrer Nutzung. 

MBO sowie Landesbauordnungen definieren darüber hinaus zum Beispiel, wie viel Abstand ein Gebäude mindestens zum nächsten haben muss, welche Flucht- und Rettungswege es geben muss, ob ein Brandschutzkonzept und eine Brandschutzprüfung notwendig ist und so weiter. Die Vorschriften gehen je nach Gebäudeklasse über bauliche Maßnahmen hinaus und beziehen organisatorischen Brandschutz mit ein – so fordern sie etwa, dass Pläne mit den Flucht- und Rettungswegen gut einsehbar aushängen, oder die Benennung einer oder eines Brandschutzbeauftragten.  

Was bedeuten Brandschutzklassen bei Bauprodukten? 

Für den baulichen Brandschutz enthalten die Regelwerke Baustoffklassen, die eine Aussage über die Brennbarkeit von Bauprodukten und -konstruktionen erlauben. Hierbei gilt immer die Feuerwiderstandsfähigkeit im eingebauten Zustand, also im Zweifelsfall die der gesamten Konstruktion. Es reicht also mitunter nicht, sich an die auf einer Produktverpackung angegebene Brandschutzklasse zu halten. Auch eine nicht brennbare Trockenbauplatte wird irgendwann so heiß, dass die darunterliegende Dämmung in Glut und Rauch aufgeht. Was in den Bauvorschriften zählt, ist die Zeit, die eine Konstruktion braucht, bis sie nachgibt. Was im Brandfall zählt, ist, dass alle Menschen, die sich im Gebäude befinden, es möglichst unverletzt nach draußen schaffen, bevor Konstruktionen nachgeben. Dies in Betracht zu ziehen, bietet sich auch bei kleineren Bauvorhaben an, die keinen besonderen gesetzlichen Vorgaben unterliegen.  

Umfangreiche Informationen zu Brandschutzvorschriften bietet www.feuertrutz.de

Autorin:

Pauline John
Freie Redakteurin
Redaktion Ausbaupraxis

zuletzt editiert am 17. Februar 2026