Neue Fenster einbauen oder die Fassade sanieren? Eigentümer:innen, die in ihre Immobilie investieren, können umfangreiche staatliche Förderungen abrufen – vorausgesetzt, sie wissen welche. Wir geben einen Überblick und stellen ein neues Tool vor, das auch Fachbetrieben hilft, die ihre Kunden zu Finanzierungsmöglichkeiten beraten.
Was wird gefördert?
Die wichtigsten Bundesförderprogramme sind auch 2026 fortgeführt worden. Dazu zählen insbesondere die KfW-Programme für den klimafreundlichen Neubau sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sanierungen und Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Auch spezielle Programme wie „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“ bleiben bestehen. Bei der steuerlichen Förderung über die Einkommenssteuer (§ 35c EstG) gibt es keine Änderungen.
Gebäudehülle: Diese Maßnahmen sind förderfähig
- Neue Fenster und Türen,
- Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Fußböden und Geschossdecken,
- neuer außenliegender Sonnenschutz (Rollläden, Jalousien, Fenstermarkisen),neuer außenliegender Sonnenschutz (Rollläden, Jalousien, Fenstermarkisen),vorbereitende Baumaßnahmen
- neuer außenliegender Sonnenschutz (Rollläden, Jalousien, Fenstermarkisen),
- vorbereitende Baumaßnahmen
Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle stehen Eigentümer:innen grundsätzlich drei Förderwege offen: direkte Zuschüsse, zinsgünstige Kredite sowie steuerliche Vergünstigungen. Zuschüsse und Kredite werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt.
Gebäudehülle: bis zu 15 Prozent direkter Zuschuss vom Staat
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt der Staat einen direkten Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich können Eigentümer weitere fünf Prozent Zuschuss erhalten, wenn sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen, der weitere Maßnahmen aufzeigt. Für die Erstellung des Fahrplans ist eine Energieeffizienzberatung mit Vor-Ort-Begutachtung erforderlich. Beraterin oder Berater müssen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sein.
Kredite mit günstigen Konditionen
Eigentümer:innen, die für ein Einzelprojekt einen direkten Zuschuss nach BEG erhalten, können für die restlichen Kosten einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro beantragen. Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen weniger als 90.000 Euro, sind die Zinsen besonders günstig.
Wer umfassendere Sanierungen durchführt – neue Heizung, Dämmung und neue Fenster – und damit eine Effizienzhausklasse erreicht, kann über die BEG einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 150.000 Euro erhalten. Die genauen Konditionen sowie die Höhe der Rückzahlung richten sich nach der erreichten Effizienzklasse des Gebäudes.
Steuerliche Förderung nutzen
Alternativ zu direkten Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten können Kosten für Sanierungsprojekte auch steuerlich geltend gemacht werden. In der Einkommensteuer lassen 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf drei Jahre direkt von der Steuerschuld absetzen – mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Zusätzlich können Kosten für Handwerker:innen, Baubegleitung und Fachplanung steuerlich berücksichtigt werden.
VFF Fördermittel-Assistent hilft, die passende Finanzierung zu finden
Eine detaillierte Auskunft über Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen gibt der VFF Fördermittel-Assistent des Verbands Fenster und Fassade (VFF). Nach den Eingabe von Projektdaten, Postleitzahl und Baujahr der Immobilie listet das Tool alle verfügbaren Fördermöglichkeiten auf.
