Schallschutz ist die bauphysikalische Disziplin mit der höchsten Sensibilität. Wir erklären, welche Anforderungen zu kennen und einzuhalten sind.
Mit Holzbalkendecken unter Einsatz eines Trockenestrichsystems einen hohen Trittschallschutz zu erreichen, ist eine Herausforderung. Ein Konsortium von renommierten Unternehmen der Bauzulieferindustrie hat am ift Rosenheim eine Vielzahl von systematisch aufeinander abgestimmten Konstruktionsaufbauten mit Trockenstrichen geprüft. Das Ergebnis: Durch geschicktes Kombinieren von schallschutztechnisch wirksamen Maßnahmen und Bauprodukten lassen sich Trittschallschutzwerte erzielen, die denen eines Nassestrichs in nichts nachstehen. Die Zielwerte eines erhöhten Schallschutzes und darüber hinaus lassen sich sicher erreichen. Die Wege, die zum Ziel führen, sind mannigfaltig und können je nach baulichen Gegebenheiten und Präferenzen des Planers oder des ausführenden Unternehmens individuell gestaltet werden.
Schallschutz ist diejenige bauphysikalische Disziplin mit der höchsten Sensibilität und damit Reklamationsgefährdung. Die Qualität des Schallschutzes ist für den Nutzer unmittelbar hörbar. Insofern ist es gerade beim Schallschutz wichtig, die zu erfüllenden Anforderungen zu kennen und einzuhalten.
Schallschutz und Baurecht – das sind die Anforderungen…
Die bauaufsichtlich definierten Mindestanforderungen stellen einen Mindest-Gesundheitsschutz dar und müssen zwingend eingehalten werden. Davon darf in keinem Fall abgewichen werden, auch dann nicht, wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber einig sein sollten und dies sogar schriftlich vereinbaren.
Die Musterbauordnung (MBO) wurde 2016 und die dazugehörige Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) im August 2017 in Kraft gesetzt. Da die dort verankerten Regelungen erst Rechtskraft zu dem Zeitpunkt erhalten, wenn sie von den Landesbauordnungen in Bezug genommen werden, ist zurzeit baurechtlich noch einiges im Fluss. Jedoch ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Landesbauordnungen die in der MBO bzw. der MVV TB aufgeführten Regelungen zum Schallschutz eins zu eins in Bezug nehmen werden. Die MVV TB weisen im Kapitel A 5.2 als Technische Regel DIN 4109-1:2016-07 aus. Im dazugehörigen Anhang A 5.2/1 wird ausgeführt, dass das im Entwurf vorliegende Ergänzungsblatt E DIN 4109-1/A1:2017-01 für bauaufsichtliche Nachweise herangezogen werden darf. In diesem Ergänzungsblatt heißt es wörtlich: „Im Falle von baulichen Änderungen bestehender Gebäude und beim Neubau von Zweifamilienhäusern mit Deckenkonstruktionen, die DIN 4109-33 zuzuordnen sind, liegt die Anforderung zur Zeit bei L‘ n‚w ≤ 53 dB .“
In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten bauaufsichtlichen Mindestanforderungen zusammengefasst:
Tabelle 1: Wichtige bauaufsichtliche Mindestanforderungen an den Schallschutz in Neubauten nach DIN 4109-1:2016-07 unter Berücksichtigung der bauaufsichtlich eingeführten Ergänzung E DIN 4109-1/A1:2017-01
Bauteil | Luftschall R’w[dB] | Trittschall L’n,w[dB] | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Einfamilienhaus |
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|
|
Decken |
- |
- |
Keine Mindestanforderungen definiert. |
Zweifamilienhaus / bauliche Änderungen |
|
|
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Wohnungstrenndecke |
>54 |
<53 |
Anforderungen an Trittschallschutz nach E DIN 4109-1/A1: 2017- 01 gemindert |
Mehrfamilienhaus, Bürogebäude und gemischt genutzte Gebäude |
|
|
|
Wohnungstrenndecken |
>54 |
<50 |
|
Decken unter allgemein nutzbaren Dachräumen |
>53 |
<52 |
|
Trenndecken zwischen fremden Arbeitsräumen bzw. vergleichbaren Nutzungseinheiten |
>54 |
<53 |
|
Decken unter Terrassen und Loggien über Aufenthaltsräumen |
- |
<50 |
Bzgl. der Luftschalldämmung gegen Außenlärm gelten Anforderungen nach Abschnitt 7 der Norm |
An dieser Stelle sei angemerkt, dass übliche Holzbalkendecken in der Disziplin „Luftschallschutz“ im Regelfall sehr gute Werte aufweisen. Es gilt daher der altbekannte Grundsatz: „Kümmere Dich um einen guten Trittschallschutz, dann ist für den Luftschallschutz allemal gesorgt!“
Schallschutz und Rechtssicherheit – eine Herausforderung
Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte hat dafür gesorgt, dass der übliche Dreiklang „Norm erfüllt = anerkannte Regeln der Technik erfüllt = Anforderungen erfüllt“ nicht rechtssicher funktioniert. Das gilt auch für den Einfamilienhausbau, für den baurechtlich keine Mindestanforderungen vorgesehen sind, zivilrechtlich jedoch solche nicht ausgeschlossen sind. Fasst man die Vielzahl an BGH- und anderen Gerichtsurteilen zum Schallschutz zusammen, so lässt sich Folgendes festhalten:
Es liegt zurzeit kein abschließendes Urteil vor, aus dem hervorgeht, welche konkreten Werte aus juristischer Sicht die anerkannten Regeln der Technik beim Schallschutz darstellen. Als anerkannte Regel der Technik wird laut Rechtsprechung ein „üblicher Komfort“ geschuldet.
Dieser sogenannte „übliche Komfort“ richtet sich nach dem Gesamtkomfort und dem Preisniveau des Gebäudes. Maßstab ist, was ein Käufer/Mieter „erwarten“ kann. Das heißt, dass im sozialen Wohnungsbau andere Maßstäbe als bei der Luxusvilla gelten. Die anerkannte Regel der Technik ist somit kein statischer Wert.
Für Häuser respektive Wohnungen mit „üblichen Qualitäts- und Komfortstandards“ werden für nutztrennende Bauteile häufig die erhöhten Anforderungen nach Beiblatt 2 zur DIN 4109 (Tab. 2) als Maßstab für die anerkannte Regel der Technik herangezogen, wonach die Mindestanforderung zum Trittschallschutz bei L‘ n‚w ≤ 50 dB läge. Für Eigentumswohnungen im Luxusbereich können die Anforderungen auch über dem Niveau nach Beiblatt 2 liegen.
Tabelle 2: Wichtige Vorschläge für den erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109:1989 in Neubauten nach DIN 4109-1:2016-07
Bauteil | Luftschall R’w[dB] | Trittschall L’n,w[dB] | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen |
|
|
|
Wohnungstrenndecken |
>55 |
<46 |
|
Decken unter allgemein nutzbaren Dachräumen |
>55 |
<46 |
|
Trenndecken zwischen fremden Arbeitsräumen bzw. vergleichbaren Nutzungseinheiten |
>55 |
<46 |
|
Decken unter Terrassen und Loggien über Aufenthaltsräumen |
- |
<46 |
Bzgl. der Luftschalldämmung gegen Außenlärm gelten Anforderungen nach Abschnitt 7 der Norm |
Für Planer und ausführende Unternehmen empfiehlt sich daher unbedingt, den Schallschutz werkvertraglich zu vereinbaren. Ansonsten gelten automatisch die dynamisch anzupassenden anerkannten Regeln der Technik, die – wie oben dargestellt – nicht rechtssicher festgezurrt sind. Ohne näher darauf einzugehen, sei angemerkt, dass an die Ausgestaltung der werksvertraglichen Regelungen gewisse Maßstäbe angelegt werden.
Nassestriche dominieren (noch) den Markt
Trockenstriche führen gerade im Neubaubereich immer noch ein Mauerblümchendasein. Auf den ersten Blick sind die Hauptgründe gut nachvollziehbar: Betrachtet man nur die reinen Gestehungskosten (Materialkosten + Arbeitskosten), so liegen diese deutlich höher als bei Nassestrichen. Zudem weisen bisher bekannte, klassische Trockenstrichaufbauten signifikant schlechtere Trittschallschutzwerte auf als vergleichbare Nassestrichaufbauten. Letzteres hat zwei Gründe: Zum einen zeichnen sich Nassestriche durch ein deutlich höheres Gewicht auf, und Masse ist bekanntlich eine maßgebliche Stellgröße zur Verbesserung des (Tritt)schallschutzes. Zweitens bilden Nassestriche im ausgehärteten Zustand eine sehr steife Scheibe mit geringer Durchbiegung, was erlaubt, darunter Trittschalldämmungen mit sehr niedriger dynamischer Steifigkeit einzusetzen. Diese weichen Trittschalldämmungen entkoppeln den Estrich wesentlich besser von der Kerndecke, mit der logischen Folge, dass der Norm-Trittschallpegel deutlich reduziert wird.
Trockenstrichsysteme weisen demgegenüber jedoch auch immense Vorteile auf: Es wird keine zusätzliche Baufeuchte eingebracht. Zusätzliche Baufeuchte kann nämlich im ungünstigen Fall eine Vielzahl von Problemen auslösen:
- Schimmelbildung
- Rissbildungen im Bereich von Spachtelfugen
- Arbeiten von Holzbauteilen durch Feuchtezunahme (Luftdichtheit der Anschlüsse?)
- höhere Emissionen aus Bau- und Dämmstoffen
Es entfällt das komplizierte, energieintensive und anfällige Zusammenspiel des Klimatisierens (dosiertes Heizen und Lüften). Bei Heizestrichen fällt die erforderliche Aufheizphase deutlich energieeffizienter aus. Ein Schüsseln der Estrichschicht mit allen Nachfolgeproblemen – Rissbildungen, späteres Absenken in den Randbereichen mit Fugenbildung zu den Fußleisten u.a.m. – ist ausgeschlossen. Die Wartezeiten, die ein Trocknen der Nassestriche zwingend nach sich ziehen, sind auf ein Minimum reduziert. Der Bauablauf wird damit nicht oder nur geringfügig gestört. Trockenestriche können von eigenen Montageteams ausgeführt werden. Dies trägt zu einer Flexibilisierung des Bauablaufs bei.
Die genannten Vorteile zeigen, dass der Trockenstrich grundsätzlich eine attraktive Alternative darstellt. Das kann durchaus auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gelten, wenn man die Vorteile in eine ehrliche wirtschaftliche Gesamtbetrachtung einbezieht. Je nach baulichen und bauorganisatorischen Voraussetzungen kann der Trockenstrich sogar die wirtschaftlich günstigere Alternative sein.
Bleibt als offene Frage zu klären, ob sich mit Trockenstrichsystemen die Anforderungen an den Trittschallschutz erfüllen lassen. Genau das sollen die am ift durchgeführten Untersuchungen zeigen.
Auf jede Schallschutzanforderung eine passende Antwort!
Um vom „ungestörten“ Laborwert auf die Bausituation umzurechnen, sieht der rechnerische Schallschutznachweis nach DIN 4109-2 drei Korrekturen des Laborwertes vor:
Korrekturwert K1 zur Berücksichtigung der Flankenübertragung auf dem Weg Df (Abb. 3a): 1-9 dB (anhängig von den konstruktiven Gegebenheiten des Deckenaufbaus und der Flanken)
Korrekturwert K2 zur Berücksichtigung der Flankenübertragung auf dem Weg DFf (Abb. 3b): 0-11 dB (abhängig vom Estrichaufbau, den konstruktiven Gegebenheiten der Flanken sowie dem Trittschalldämmniveau der Deckenkonstruktion)
Sicherheitsbeiwert SB: 3 dB
Es gilt also: L’n,w= Ln,w + K1 + K2 + SB
Deckenaufbau A mit L’n,w = 52 dB
- 15 mm PhoneStar Tri-Trockenbauplatte [Wolf Bavaria]
- 20 mm Holzfaserdämmplatte Rohd. 160 kg/m_ [Gutex]
- 60 mm gebundene Kalksplittschüttung [Sto StoPrefa Coll SB]
- 22 mm SWISS KRONO OSB/3 EN 300 [Swiss Krono]
- 100/240 mm Holzbalken + 240 mm Mineralwolle [Weber Haus]
- 24/48 mm Holzlattung
- 12,5 mm PhoneStar ST Tri-Trockenbauplatte [Wolf Bavaria]
- 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatte Diamant GKFI [Knauf]
Deckenaufbau B mit L’n,w = 46 dB
- 2 x 15 mm PhoneStar Tri-Trockenbauplatte [Wolf Bavaria]
- 20 mm Holzfaserdämmplatte Rohd. 160 kg/m_ [Gutex]
- 80 mm gebundene Kalksplittschüttung [Sto StoPrefa Coll SB]
- 22 mm SWISS KRONO OSB/3 EN 300 [Swiss Krono]
- 100/240 mm Holzbalken + 240 mm Mineralwolle [Weber Haus]
- 24/48 mm Holzlattung
- 12,5 mm PhoneStar ST Tri-Trockenbauplatte [Wolf Bavaria]
- 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatte Diamant GKFI [Knauf]
Deckenaufbau C mit L’n,w = 44 dB
- 18 mm Gipsfaserplatte BRIO [Knauf]
- 24 mm PowerFloor Öko Plus [Wolf Bavaria]
- 2 x 15 mm PhoneStar Tri-Trockenbauplatte [Wolf Bavaria]
- 20 mm Holzfaserdämmplatte Rohd. 160 kg/m_ [Gutex]
- 80 mm gebundene Kalksplittschüttung [Sto StoPrefa Coll SB]
- 22 mm SWISS KRONO OSB/3 EN 300 [Swiss Krono]
- 100/240 mm Holzbalken + 240 mm Mineralwolle [Weber Haus]
- TPS 25 Profilsystem PD 100 [Protektor]
- 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatte Diamant GKFI [Knauf]
Die nachfolgend vorgestellten Untersuchungsergebnisse konzentrieren sich auf Aufbauten, die den am Markt zu erwartenden Anforderungen an den Bau-Trittschallschutz gerecht werden:
Aufbau A:
L’ n,w £ 52 dB (DIN 4109, Ausnahme: Zweifamilienhaus / Bestandssanierung) /
L’ n,w £ 50 dB (DIN 4109 für Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Bürogebäude oder gemischt genutztes Gebäude)
Aufbau B:
L’ n,w £ 46 dB (DIN 4109, Beiblatt 2)
Aufbau C:
L’ n,w £ 46 dB mit Fußbodenheizung (DIN 4109, Beiblatt 2)
Aufbau A: L’n,w= 51 dB / 48 dB
Aufbau A: L’ n,w = 51 dB / 48 dB
Der in Abb. 2 skizzierte Deckenaufbau erreicht im Prüfstand einen Norm-Trittschallpegel L n,w £ 47 dB.
Unter Berücksichtigung der Korrekturwerte K1 = 1 dB und K2 = 0 dB sowie des Sicherheitsbeiwertes SB = 3 dB, beträgt der anforderungsrelevante bewertete Norm-Trittschallpegel L’ n,w = 51 dB (Bausituation). Dieser Deckenaufbau genügt damit den bauaufsichtlichen Anforderungen in Zweifamilienhaus-Neubauten sowie den Anforderungen für Änderungen an Holzbalkendecken im Gebäudebestand. Der Deckenaufbau weist im Wesentlichen folgende funktionellen Schichten auf:
Fußbodenaufbau:
15 mm PhoneStar Tri-Trockenbauplatte [WOLF BAVARIA] + 20 mm Holzfaserdämmplatte Rohdichte 160 kg/m³ [GUTEX] + 60 mm gebundene Kalksplitt-Schüttung [STO StoPrefa Coll SB]
Unterdecke:
starre Abhängung mit Holzlatten + 12,5 mm PhoneStar ST Tri-Trockenbauplatte [WOLF BAVARIA] + 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF [KNAUF]
Legt man eine zweite Lage PhoneStar Tri-Trockenbauplatte auf, so verringert sich der bewertete Norm-Trittschallpegel (Bausituation) um 3 dB auf L’ n,w = 48 dB . Dieser Deckenaufbau genügt somit sämtlichen bauaufsichtlichen Anforderungen, unabhängig davon ob es sich um ein Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Bürogebäude oder gemischt genutztes Gebäude handelt. Allerdings gibt es doch eine Ausnahme: Decken unter/über Spiel-oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen. Hier gilt ein L’ n,w von £ 46 dB.
Aufbau B: L’ n,w = 46 dB
Aufbau B: L’n,w= 46 dB
Der in Abb. 4 skizzierte Deckenaufbau erreicht im Prüfstand einen Norm-Trittschallpegel L n,w £ 41 dB.
Unter Berücksichtigung der Korrekturwerte K1 = 1 dB und K2 = 1 dB sowie des Sicherheitsbeiwertes SB = 3 dB, beträgt der anforderungsrelevante bewertete Norm-Trittschallpegel L’ n,w = 46 dB (Bausituation). Dieser Deckenaufbau genügt damit den bauaufsichtlichen Anforderungen des erhöhten Schallschutzes nach Beiblatt 2 der DIN 4109.
Der Deckenaufbau weist im Wesentlichen folgende funktionellen Schichten auf:
Fußbodenaufbau:
2 Lagen 15 mm PhoneStar Tri-Trockenbauplatte [WOLF BAVARIA] + 20 mm Holzfaserdämmplatte Rohdichte 160 kg/m³ [GUTEX] + 80 mm gebundene Kalksplitt-Schüttung [STO StoPrefa Coll SB]
Unterdecke:
starre Abhängung mit Holzlatten + 12,5 mm PhoneStar ST Tri-Trockenbauplatte [WOLF BAVARIA] + 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF [KNAUF]
Aufbau C: L’n,w= 45 dB
Aufbau C: L’ n,w = 45 dB
Der in Abb. 5 skizzierte Deckenaufbau zeigt einen Fußbodenaufbau mit integriertem Fußbodenheizsystem. Er erreicht im Prüfstand einen Norm-Trittschallpegel L n,w £ 37 dB.
Unter Berücksichtigung der Korrekturwerte K1 = 3 dB und K2 = 2 dB sowie des Sicherheitsbeiwertes SB = 3 dB, beträgt der anforderungsrelevante bewertete Norm-Trittschallpegel L’ n,w = 45 dB (Bausituation). Dieser Deckenaufbau genügt damit ebenfalls den bauaufsichtlichen Anforderungen des erhöhten Schallschutzes nach Beiblatt 2 der DIN 4109.
Der Deckenaufbau weist im Wesentlichen folgende funktionellen Schichten auf:
Fußbodenaufbau:
18 mm Gipsfaserplatte BRIO [KNAUF] + 2 Lagen 15 mm PhoneStar Tri-Trockenbauplatte [WOLF BAVARIA] + 20 mm Holzfaserdämmplatte Rohdichte 160 kg/m³ [GUTEX] + 80 mm gebundene Kalksplitt-Schüttung [STO StoPrefa Coll SB]
Unterdecke:
federnde Abhängung mit TPS 25 Profilsystem PD 100 [PROTEKTOR] + 12,5 mm Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF [KNAUF]
Viele Wege führen nach Rom!
Im Rahmen einer systematisch aufbereiteten Prüfserie wurden insgesamt 13 Deckaufbauten geprüft. Auf der Basis der geprüften Aufbauten hat das ift ein Gutachten erstellt, welches im Anhang eine Bewertungsmatrix mit insgesamt 108 unterschiedlichen Deckenaufbauten aufweist. Rund um die Kerndecke werden dabei sowohl die Fußboden- als auch die Unterdeckenaufbauten systematisch variiert. Nachfolgend wichtige Ergebnisse bzw. Erkenntnisse auf einen kurzen Blick:
Lose und gebundene Schüttungen weisen in etwa die gleichen Ergebnisse auf. Reduziert man die Dicke der beschwerenden Schüttung von 80 mm auf 60 mm, so ist ein Zuschlag DL n,w in Höhe von 3 dB zu berücksichtigen, reduziert man von 80 mm auf 40 mm beträgt der Zuschlag DL n,w = 6 dB.
Effekt „Beschwerung der Unterdecke“:
Die Standard-Holzbalkendecke ist auf der Unterseite einlagig mit Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF starr über Lattung befestigt. Wird zwischen Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF und Lattung zusätzlich eine beschwerende Plattenlagelage aus 12,5 mm PhoneStar ST Tri-Trockenbauplatte montiert, so verringert sich der bewertete Norm-Trittschallpegel L n,w (Prüfstand) um sage und schreibe 14 bis 17 dB. Damit sind Holzbalkendecken mit vorfertigungsfreundlicher starrer Lattung herstellbar, die den erhöhten Trittschallschutz einhalten.
Effekt „federnde Abhängung der Unterdecke“:
Bei einer einlagigmit Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF ausgeführten Bekleidung der Unterdecke reduziert sich der bewertete Norm-Trittschallpegel L n,w (Prüfstand) um 18 bis 23 dB, wenn die Abhängung federnd mit TPS 25 Profil PD 100 (PROTECTOR) statt starr mit Lattung ausgeführt wird.
Die vorgenannten Maßnahmen zur Optimierung der Unterdecke – Beschwerung der Unterdecke bzw. federnde Abhängung – haben bezogen auf den bewerteten Norm-Trittschallpegel L‘ n,w (Bausituation) in etwa den gleichen Effekt. Im Prüfstand erreicht die federnde Abhängung zwar um 3-7 dB bessere Werte. Aufgrund der relativ hohen Korrekturwerte K1, die bei der federnden Abhängung anzusetzen sind, wird dieser Vorteil jedoch kompensiert.
Effekt „federnde Abhängung + Beschwerung der Unterdecke“:
Wird die Bekleidung der Unterdecke aus Gipskarton-Feuerschutzplatte GKF plus 12,5 mm PhoneStar ST Tri-Trockenbauplatte ausgeführt und mittels TPS 25 Profil PD 100 federnd abgehängt, so reduziert sich der bewertete Norm-Trittschallpegel L n,w (Prüfstand) gegenüber dem Standardaufbau aus Lattung und GKF um bis zu 25 dB.
Effekt „Unterdecke + Fußbodenaufbau optimieren“:
Bei entsprechender Beschwerung im Fußbodenaufbau und federnder Abhängung plus Beschwerung der Unterdecke lassen sich bewertete Norm-Trittschallpegel L n,w (Prüfstand) von 30 dB und weniger erzielen. Leider stoßen solche Deckenaufbauten im Hinblick auf den rechnerischen Nachweis an ihre Grenzen, da bei den üblichen Konstruktionen der Deckenaufbauten und der flankierenden Wände die Korrekturwerte sehr hoch ausfallen. Der in der Versuchsreihe ermittelte Bestwert in Höhe von L n,w = 30 dB (Prüfstand) führt nach erfolgter Korrektur zu einem bewerteten Norm-Trittschallpegel L‘ n,w = 43 dB (Bausituation).
Mit der Bewertungsmatrix des ift-Gutachtens steht Planern und ausführenden Unternehmen ein Planungstool zur Verfügung, welches ihnen erlaubt, den Deckenaufbau in Abhängigkeit von den zu erfüllenden Anforderungen, den baulichen Gegebenheiten und den eigenen Präferenzen individuell zu gestalten.
Fazit – geht doch!
Holzbalkendecken mit Trockenstrichaufbau lassen sich so herstellen, dass sie sowohl in wirtschaftlicher als auch schallschutztechnischer Hinsicht mit Nassestrichen konkurrieren können. Bei der wirtschaftlichen Betrachtung sind die vorgenannten Vorteile monetär mit einzubeziehen, um eine ehrliche Kostenrechnung zu erhalten.
Schallschutztechnisch ist bei intelligenter Ausführung des Fußbodenaufbaus und/oder der Unterdecke mit einem Trockenestrich ein hohes Schallschutzniveau erreichbar. Ähnlich wie beim Nassestrich gilt auch hier: Ein bewerteter Norm-Trittschallpegel L‘ n,w (Bausituation) unterhalb der 40 dB-Grenze ist nur möglich, wenn der Nachweis statt rechnerisch direkt am Bau erfolgt oder entsprechende Anpassungen an die Konstruktionen im Deckenaufbau und/oder den flankierenden Wänden vorgenommen werden.
Konsortium der an den Prüfungen beteiligten Unternehmen:
- GUTEX Holzfaserplattenwerk H. Henselmann GmbH & Co. KG: Holzfaser-Trittschalldämmplatte
- KNAUF Gips KG: Gipsbauplatten für Unterdecken und Trockenstrich
- PROTEKTORWERK Florenz Maisch GmbH und Co. KG: Profilsystem für federnde Abhängungen
- Sto SE & Co. KGaA: gebundene Kalksplitt-Schüttung
- SWISS KRONO GmbH: OSB-Platte
- WEBERHAUS GmbH & Co. KG: Holzbalkendecke als Rohdecke
- WOLF BAVARIA GmbH: PhoneStar-Trockenbauplatten (Bekleidung Unterdecke, Trockenestrich, Fußbodenheizsystem)
Autor: Dipl. Ing. Walter L. Meyer betreibt ein Ingenieurbüro für Holzsystembau in Königswinter. Mehr im Netz unter www.meyer-holzsystembau.de
Keyvisual und Teaserbild:
Wolf Bavaria