Schwarzer Schimmelpilz an einer Wand.
Gut geschützt bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden (Quelle: NicoLeHe/pixelio.de)

Schimmel 9. September 2021 Gut geschützt bei der Sanierung von Schimmelpilzschäden

Die Entfernung von Schimmel birgt verschiedene Gefahren. Was Sie bei der Beseitigung von Schimmelschäden beachten müssen, erfahren Sie hier.

Schimmelpilze und deren Sporen sind ein natürlicher Teil unserer Umwelt und daher auch in Innenräumen vorhanden. Finden sie dort allerdings die richtigen Bedingungen vor, können sie sich zu erheblichen Schäden auswachsen, die behoben werden sollten. Dabei gilt: Alle, die sich professionell mit der Beseitigung von Schimmelschäden beschäftigen, müssen die gesundheitlichen Risiken für Gebäudenutzer und -nutzerinnen sowie für die Beschäftigten der Sanierungsfirmen berücksichtigen. Denn bei der Entfernung von mit Schimmel belasteten Materialien können hohe Konzentrationen an Staub und Mikroorganismen freigesetzt werden, die insbesondere bei längerer oder häufiger Exposition zu gesundheitlichen Beschwerden führen können.

Kleine Schimmelschäden sanieren

Schimmelschäden mit einer Ausdehnung von weniger als 20 Quadratzentimeter, die sich nur auf der Oberfläche befinden, sind gemäß dem Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes geringfügige Schäden (Kategorie 1). Zwar geht von solch kleinen Schimmelschäden in der Regel keine gesundheitliche Gefahr aus, aber schon aus optischen Gründen möchten Betroffene zumeist auch einen kleinen Schimmelbefall entfernen.

Ein Fenster mit Schimmelschaden.
Typischer geringfügiger Schaden an einer Fensterleibung. (Quelle: Wolfgang Lorenz)

Bei der Sanierung kleiner Schäden müssen keine besonderen oder aufwändigen Maßnahmen zum Schutz der Umgebung oder zum Arbeitsschutz getroffen werden. Sie können daher auch von Laien behoben werden. Aber Achtung: Damit aus einem kleinen Schaden nicht irgendwann ein großer Schaden wird, sollte die Ursache für den Schaden ermittelt und beseitigt werden. Für einen Laien ist dies nicht in allen Fällen zu leisten, sodass im Zweifel ein Fachmann zu Rate gezogen werden sollte.

So gehen Sie bei kleinen Schäden vor:

  • Sicherstellen, dass der Schaden nur an Oberfläche besteht.
  • Schimmelbefall nicht abbürsten, da mikrobielle Stoffe und Partikel in die Luft gelangen und dann eingeatmet werden können.
  • Befallenes Material, das entfernt werden soll, vorher befeuchten. Alternativ den Befall vor Entfernen mit einem feuchten Mikrofasertuch abwischen. Das Tuch danach entsorgen.
  • Entferntes, mit Schimmel befallenes Material sofort dicht verpacken und entsorgen.
  • Bei Über-Kopf-Arbeiten eine Schutzbrille tragen.
  • Direkte Arbeitsumgebung möglichst abdecken.

Sofortmaßnahmen bei größeren Schimmelschäden

Ablaufschema Schimmelpilz Maßnahmen.
Ein solches Ablaufschema hilft bei der Entscheidung, ob Sofortmaßnahmen zu treffen sind oder nicht. (Quelle: Wolfgang Lorenz)

Nicht immer kann nach Feststellung eines Schimmelschadens größeren Ausmaßes zeitnah mit der Sanierung begonnen werden. Sind besonders gefährdete Personen von einem Schimmelpilzschaden betroffen oder berichten bereits von massiven gesundheitlichen Beschwerden, kann es erforderlich sein, sofortige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, noch bevor mit der Sanierung des Schadens begonnen wird. Es gibt sowohl organisatorische als auch technische Sofortmaßnahmen, mit denen die Exposition von Betroffenen entweder verhindert oder vermindert werden kann.

Zu den organisatorischen Maßnahmen gehören:

  • Information der Betroffenen
  • Angebot einer arbeitsmedizinischen/umweltmedizinischen Beratung oder Betreuung
  • Umquartieren von besonders empfindlichen Personen, die unter Allergien oder Asthma leiden
  • Aufenthaltsdauer einschränken
  • Räume stärker und häufiger reinigen und/oder lüften

Zu den technischen Sofortmaßnahmen gehören:

  • Abschotten oder Binden des Befalls durch (vorübergehende) dichte Abdeckung oder Überstreichen
  • Abschotten von Räumen oder Gebäudeteilen, Fugen an Türen mit Klebeband abkleben
  • Einsatz von Luftreinigern
  • Herstellung von Unterdruck durch eine technische Entlüftung, um die unkontrollierte Verbreitung zu vermeiden

Welche Sofortmaßnahmen sinnvoll und notwendig sind, richtet sich u. a. danach, wie der Raum genutzt wird und sollte im Einzelfall entschieden werden.

Umgebung während der Sanierung schützen

Da bei der Sanierung von größeren Schimmelpilzschäden Stäube und Mikroorganismen freigesetzt werden, die sich dann verbreiten, sollte auch die Umgebung des Sanierungsbereiches geschützt werden. Ein guter Umgebungsschutz ist vor allem wichtig, wenn sich in der Nachbarschaft ein Krankenhaus, eine Arztpraxis, ein Altersheim o. Ä. befindet. Auch dafür bieten sich verschiedene organisatorische und technische bzw. bauliche Maßnahmen an.

Organisatorische Maßnahmen zum Umgebungsschutz können sein:

  • Sperren der Sanierungsbereiche für Unbefugte
  • Festlegen eines Ansprechpartners oder einer Ansprechpartnerin bei Problemen
  • Information der Betroffenen, ggf. der Nachbarschaft
  • regelmäßige Reinigung der Baustelle
  • Festlegung der Transportwege für einen staubfreien Abtransport von belastetem Material

Technische bzw. bauliche Maßnahmen können sein:

  • Verminderung oder Verhinderung von Staub während der Sanierung durch Befeuchten, direkte Absaugung, Abschottung (z.B. mit Staubschutzwänden oder Schleusen)
  • ausgebaute Gegenstände direkt nach Ausbau dicht verpacken und umgehend verschlossen entsorgen, dabei möglichst kein belastetes Material durch saubere Räume transportieren
  • Einsatz von technischen Lüftungsmaßnahmen oder manuelles Lüften, um freigesetzte Stäube nach draußen zu leiten
  • Klima- und Belüftungsanlagen nach Möglichkeit abschalten und luftdicht abkleben
  • fachgerechte Feinreinigung nach Abschluss des Rückbaus

Der Umgebungsschutz sollte nicht vernachlässigt werden, denn der Sanierer ist auch dem Gesundheitsschutz Unbeteiligter verpflichtet.

Sich selbst und Beschäftigte schützen

Bei der Sanierung von Schimmelschäden herrscht nicht immer die Einsicht, dass Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig sind. Vor allem wenn die Schäden mit dem bloßen Auge nicht erkennbar sind. Aber: Bei diesen Arbeiten gelangen häufig hohe Konzentrationen an Staub und Mikroorganismen an die Luft, die besonders bei langer oder häufiger Exposition zu gesundheitlichen Beschwerden führen können. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben deshalb eine besondere Verantwortung. Das sieht im Übrigen auch der Gesetzgeber so. Die Biostoffverordnung, die für Tätigkeiten bei der Schimmelsanierung gilt, schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen vor Beginn der Arbeiten eine – fachkundige – Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen müssen. Wenn sie selbst nicht über die notwendige Fachkunde verfügen, müssen sie sich fachkundig beraten lassen. Eine praktikable Handlungsanleitung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Hilfestellungen bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bietet die DGUV-Information 201-028 „Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung“.

Zwei Personen mit Schutzanzügen.
Hier ist eine vollständige PSA mit Einweg-Schutzanzügen und Vollmasken mit Gebläse im Einsatz. (Quelle: Wolfgang Lorenz)
Für das Abfräsen des Wandputzes kommt eine Fräse mit integrierter Absaugung zum Einsatz.

Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von der ermittelten Gefährdungsklasse ab. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen ist die sogenannte STOP-Reihenfolge einzuhalten. STOP steht für Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Maßnahmen. Nach dieser Rangfolge muss zuerst geprüft werden, ob und wie durch Ersatz (Substitution) von Tätigkeiten und Arbeitstechniken Gefährdungen verringert werden können. Danach folgen die technischen Maßnahmen. Bei der Beseitigung von Schimmelschäden müssen staubarme Arbeitsverfahren angewandt werden, indem z. B. Maschinen mit wirksamer Absaugung oder technische Lüftungen eingesetzt werden. Reichen diese Maßnahmen noch nicht aus, müssen zusätzlich organisatorische Maßnahmen getroffen und persönliche Schutzausrüstungen eingesetzt werden. Ein Abweichen von dieser Rangfolge muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung begründet werden.

Bei allen Tätigkeiten zur Sanierung von Schimmelschäden sind stets allgemeine Schutzmaßnahmen anzuwenden. Welche genau das sind, wird in der TRBA 500 (Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) beschrieben. Dazu zählen:

  • Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung
  • Befeuchten der befallenen Oberflächen vor dem Abtrag
  • Verwendung von Maschinen und Geräten mit integrierter Absaugung
  • raumlufttechnische Maßnahmen
  • Einsatz von Industriestaubsaugern der Staubklasse H.

Buchtipp!

Cover des Fachbuchs Praxis-Handbuch Schimmelpilzschäden (Quelle: Rudolf Müller Verlag)

Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf dem Buch „Praxis-Handbuch Schimmelpilzschäden – Diagnose und Sanierung“ von Wolfgang Lorenz und Stefan Betz. Der praxisorientierte Leitfaden liefert Kriterien für die Schadensbeurteilung und konkrete Anleitungen für fachgerechte Sanierungsmaßnahmen. Das Buch ist im Baufachmedien-Shop erhältlich.

zuletzt editiert am 04.08.2022