Wir erklären, welche Regelungen laut DIN 18534 bei der Abdichtung von Innenräumen gelten. Lesen Sie hier die Vorschriften.
Es hat ziemlich lange gedauert, bis die alte, zehnteilige Norm DIN 18195 für Bauwerksabdichtungen endlich ersetzt wurde – knapp 20 Jahre, um genau zu sein. Mitte 2017 war es so weit und die derzeit gültigen Normen zur Bauwerksabdichtung, die DIN 18531 bis 18535, traten in Kraft. Vieles von dem, was anstelle von DIN 18195 in den Einzelnormen DIN 18531 bis 18535 zum Thema Abdichtung festgelegt wurde, war im Jahr 2017 längst bewährte Praxis. Die Einzelnormen gehen stärker auf gewerkspezifische Besonderheiten ein; insofern beseitigen sie alte Unsicherheiten und Handwerker wissen endlich, woran sie sind.
Unter den fünf Einzelnormen beschäftigt sich die DIN 18534 mit der Abdichtung von Innenräumen. Sie regelt, wie unter dem keramischen Belag abgedichtet werden soll – also beispielsweise welche Abdichtungsart in gewerblich genutzten Küchen oder Badezimmern und Duschanlagen im privaten Bereich anzuwenden ist.
Die DIN 18534 im Überblick
- Teil 1: Allgemeine Regeln für alle Abdichtungsstoffe. In den folgenden Teilen werden spezielle Abdichtungsarten stoffspezifisch behandelt. Sie müssen daher immer zusammen mit Teil 1 betrachtet werden. Folgende Produkte werden in der DIN 18534 behandelt:
- Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
- Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F = Abdichtung im Verbund – flüssige Abdichtungsstoffe)
- Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix
- Teil 5: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-B = Abdichtung im Verbund – bahnenförmige Abdichtungsstoffe)
- Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-P = Abdichtung im Verbund – plattenförmigen Abdichtungsstoffen)
Mit der DIN 18534 wird auch die Verwendung bahnenförmiger und flüssig zu verarbeitender Abdichtungsstoffe als Verbundabdichtung unter keramischen Belägen normativ geregelt. Der Status als Normabdichtung erleichtert die tägliche Praxis deutlich und ermöglicht ein strukturiertes Arbeiten. Für Handwerker bedeutet dies aber nicht nur, dass die längst etablierte Verbundabdichtung klar definiert ist, sondern auch, dass immer ein Systemprüfnachweis erforderlich ist. Das gilt im Übrigen ganz allgemein: Bis Mitte 2017 mussten Handwerker bei Abdichtungen nur für Gebäude der Öffentlichen Hand nachweisen, dass ausschließlich im System geprüfte Produkte zum Einsatz kommen. Solch ein Nachweis muss seit dem überall geführt werden – also auch im privaten Bereich.
DIN 18534: Wassereinwirkungsklassen
Ganz entscheidend sind die Wassereinwirkungsklassen, die in Teil 1 der Norm definiert worden sind. Die Klassen heißen: W0-I (geringe Wassereinwirkung), W1-I (mäßige Wassereinwirkung), W2-I (hohe Wassereinwirkung) und W3-I (sehr hohe Wassereinwirkung). Grundsätzlich gilt folgendes: Häusliche Badezimmer werden höchstens der Wassereinwirkungsklasse W2-I zugeordnet. Die Klasse W3-I ist im Grunde genommen auf öffentliche oder gewerbliche Flächen beschränkt. Das folgende Schaubild illustriert anschaulich, wie planerische Vorgaben sich auf die zuzuordnende Wassereinwirkungsklasse auswirken.
Typische Beispiele und Produkte zu den unterschiedlichen Wassereinwirkungsklassen finden sich in diesem PDF aus Fliesen& Platten zum Download (162,03 KB - PDF) .
Abdichtungen von Bodenflächen in Badezimmern und Nassräumen müssen mindestens fünf Zentimeter über Oberkante Fertigfußboden (OKFF) hochgeführt werden. Grundsätzlich besteht außerdem die Möglichkeit, die Abdichtung unter und hinter der Wanne weiterzuführen und an die Flächenabdichtung des Bodens anzuschließen. Alternativ können Wannenrandabdichtungsbänder an die Flächenabdichtung der Wand angeschlossen werden.
Innerhalb der höher beanspruchten Wassereinwirkungsklassen wird nochmals unterschieden zwischen Flächen mit sehr häufiger und langanhaltender Einwirkung aus Spritz- und Brauchwasser – zum Beispiel Sportstätten und Duschanlagen – und Flächen, die zudem noch intensiven Reinigungsverfahren und chemischen Einwirkungen ausgesetzt sind – beispielsweise gewerbliche Großküchen, Wäschereien oder Brauereien. Letztere sind zwar ebenfalls der Wassereinwirkungsklasse W3-I zugeordnet, müssen aber zusätzlich mit einer chemikalienresistenten Epoxidharzabdichtung abgedichtet werden.
Bedeutung der Wassereinwirkungsklasse
Die Wassereinwirkungsklasse entscheidet darüber, welche Untergründe für die geplante Abdichtung zugelassen sind. So sind für die Wassereinwirkungsklassen W0-I und W1-I auch feuchteempfindliche – Untergründe zulässig. Dazu zählen:
- Gips- und Gipskalkputze nach DIN EN 13279-1
- Gipsplatten mit Vliesarmierung nach DIN EN 15283-1
- Gipsplatten nach DIN 18180 beziehungsweise DIN EN 520 Gipswandbauplatten nach DIN EN 12859
- Gipsfaserplatten nach DIN EN 15283-2
- Calciumsulfatgebundene Estriche nach DIN EN 13813
Für die Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I sind nur feuchteunempfindliche Untergründe zugelassen. Dazu zählen:
- Beton nach DIN EN 1992
- Zementputz der Mörtelgruppe CS IV nach DIN EN 998-1
- Zementgebundene mineralische Bauplatten
- Zementestrich Kalkzementputz der Mörtelgruppe CS II/III nach DIN EN 998-1
- Hohlwandplatten aus Leichtbeton nach DIN 18148
- Porenbetonbauplatte nach DIN 4166
- Verbundelemente aus expandiertem oder extrudiertem Polystyrol mit Mörtelbeschichtung und Gewebearmierung
Eine Tabelle zu den Wassereinwirkungsklassen finden Sie auch in unserem Grundwissen Bad und Abdichtung .
DIN 18534: Rissklassen
Neben den Wassereinwirkungsklassen werden in der DIN 18534 auch Rissklassen für Untergründe definiert. Die vom Verarbeiter ausgewählten Abdichtungsstoffe und die Auslegung der gewählten Abdichtung müssen die zu erwartende Rissbreitenänderung oder Rissneubildung des Untergrundes überbrücken können. Gegebenenfalls ist beim Hersteller nachzufragen, ob die gewählten Produkte für den jeweiligen Untergrund geeignet sind.
- R1-I (bis circa 0,2 Millimeter)
Folgende Untergründe werden zum Beispiel dieser Rissklasse zugeordnet: Stahlbeton, Estriche, Mauerwerk, Putze, starre Fuge zwischen Gipskarton-/Gipsfaserplatten. Im Innenbereich kann normalerweise davon ausgegangen werden, dass die Rissklasse R1-I vorliegt. - R2-I (bis circa 0,5 Millimeter)
Zum Beispiel wären Fugen von großformatigem Mauerwerk dieser Rissklasse zuzuordnen. - R3-I (bis circa 1,0 Millimeter + Rissversatz bis circa 0,5 Millimeter)
Aufstandsfugen von Mauerwerk oder Materialübergänge können zu dieser Rissklasse gehören.
Autoren:
Waldemar Pietrasch
Produktmanager Fliesensysteme
Saint-Gobain Weber
Bodo Höche
Redaktion AUSBAUPRAXIS