Ein barrierefreies Badezimmer.
Ein barrierefreies Badezimmer. (Quelle: Andrea Stark)

Bäder 25. January 2022 Universal Design im Bad

Altersgerecht und barrierefrei sanieren

Barrierefreien Bädern hängt der Ruf an, steril und kalt zu sein. Mit Universal Design lässt sich ein Bad ästhetisch und hochfunktional gestalten.

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt – im Jahr 2035 ist voraussichtlich jeder zweite Mensch über 50 Jahre und jeder dritte über 60 Jahre alt. Bei allen Planungen, die das zukünftige Lebensumfeld von Menschen betreffen, muss diese Entwicklung berücksichtigt werden. So auch bei der Gestaltungskonzeption von Badezimmern. Ein Bad, das heute gebaut oder saniert wird, soll dem Benutzer auch noch in 20 Jahren gefallen und vor allen Dingen soll es dann noch uneingeschränkt nutzbar sein. Barrierefreien Bädern hängt allerdings der Ruf an, steril, kalt und unästhetisch zu sein. Hier hilft das Konzept des Universal Design, mit dem sich ein Bad sowohl ästhetisch und komfortabel als auch hochfunktional gestalten lässt. Resultat ist ein Badezimmer, das den verschiedensten Anforderungen seiner Nutzer gerecht wird, egal in welcher Lebensphase sich diese befinden.

Ein Design für alle Altersgruppen: schöne Bäder ohne Barrieren

Hilfsmittel der Barrierefreiheit in Bädern rufen oft Assoziationen an Gebrechlichkeit und Krankheit hervor. Viele Bauherren haben ein Bild von farbigen Griffen und Stangen oder von kaltem Edelstahl in Krankenhäusern vor Augen, wenn sie über eine altersgerechte Einrichtung ihres Bades nachdenken und deswegen werden Gespräche darüber häufig nur zögerlich zugelassen. Lösen lässt sich diese Problematik nur, wenn nicht nur die Funktionen der Ausstellungselemente über einen Einbau entscheiden, sondern die Badmöbel und Sanitärobjekte auch einen hohen optischen Anspruch erfüllen.

Unter dem Konzept des „Universal Designs“ werden Räume, Produkte, Systeme oder Geräte so gestaltet, dass sie für alle Altersstufen geeignet sind, also von kleinen Kindern ebenso wie von Erwachsenen und älteren Menschen gleichermaßen gut und selbstständig genutzt werden können. Dazu gehören einfach zu bedienende Ausstattungselemente, eine ausreichende Bewegungsfreiheit und sinnvolle Detaillösungen.

Eine Badezimmereinrichtung, die mit den Stichworten Universal Design oder Komfortbad bezeichnet wird, beschreibt ein Badezimmer, dass mit wenigen Handgriffen in ein barrierearmes oder sogar barrierefreies Bad umgestaltet werden kann. Dies ist jedoch immer nur soweit möglich, wie es die baulichen Gegebenheiten zulassen. Voraussetzung dafür ist stets eine vorausschauende Planung!

Das barrierefreie Bad nach DIN 18040-2

Älter zu werden bedeutet nicht unbedingt, im Rollstuhl sitzen zu müssen. Aber es bedeutet, dass die Kraft des Körpers nachlässt und ein höherer Komfort die alltägliche Lebensführung unterstützen sollte. Auch in der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“, wird mittlerweile zwischen „barrierefrei“ und „barrierefrei mit dem Rollstuhl“ unterschieden. Dieser Teil der DIN-Norm gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sowie Gebäuden, Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Bei Wohnungen wird unterschieden zwischen barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.

Die speziellen Anforderungen, die an ein Bad, das der DIN-Norm entspricht, gestellt werden, lauten zusammengefasst folgendermaßen:

  • Die Nutzbarkeit muss sowohl für Menschen mit Bewegungseinschränkung (Rollstuhl), als auch für blinde und sehbehinderte Menschen gewährleistet sein.
  • Die Bewegungsflächen müssen vor Sanitärobjekten wie WC, Waschtisch und Dusche mindestens 120 cm × 120 cm im Komfortbad und 150 cm × 150 cm im barrierefreien, rollstuhlgerechten Bad betragen. Die Bewegungsflächen dürfen sich dabei überlagern.
  • Die Türen müssen nach außen aufschlagen und entriegelbar oder als Schiebetür ausgebildet sein. Außerdem müssen sie eine Durchgangsbreite von mindestens 90 cm besitzen.
  • Die Wände müssen so beschaffen sein, dass bei Bedarf Stütz- und Haltegriffe im WC-, Waschtisch-, Wannen und Duschbereich nachgerüstet werden können.
  • Die Dusche muss schwellenlos begehbar und mit rutschhemmenden Bodenbelägen ausgelegt sein. Die Absenkung darf maximal 2 cm betragen.
  • Der Waschtisch muss unterfahrbar sein und die Spiegelunterkante muss in einer Höhe von 100 cm montiert werden.
  • Die Bewegungsfläche vor und um das WC herum muss 120 cm × 120 cm (für Rollstühle 150 cm × 150 cm) und der Abstand zur Wand 20 cm (für Rollstühle 30 cm) betragen. Das WC muss in einer Höhe von 46 bis 48 cm montiert und bestenfalls höhenverstellbar sein. Für eine rollstuhlgerechte Ausstattung des WCs muss daneben eine Fläche von 90 cm vorhanden sein, damit es mit einem Rollstuhl seitlich angefahren werden kann. Außerdem sind Stützklappgriffen in einer Höhe von 28 cm über der Oberkante des WCs zu installieren. Die Tiefe des WCs beträgt 70 cm und eine Rückenstütze ist in einer Tiefe von 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens zu installieren.
    Die Toilettenspülung und der Halter für das Toilettenpapier müssen aus einer sitzenden Position bequem zu erreichen sein.
  • Als Armaturen sind vorzugsweise Einhebelmischer mit schwenkbarem Auslauf und einer verlängerten Hebellänge oder berührungslose Armaturen mit Temperaturbegrenzer zu installieren.
  • Die sonstige Ausstattung soll mit visuell kontrastierenden Elementen gestaltet sein.

Eine Komfortbadplanung bedeutet, dass diese Forderungen mit einem geringen baulichen Aufwand erfüllt werden können. In der Umsetzung heißt das, dass dafür keine neuen Rohrleitungen verlegt oder andere Änderungen vorgenommen werden müssen, die Fliesenschäden verursachen. Beispiele für solche Umrüstungen sind:

  • Der Unterschrank unter dem Waschtisch wird entfernt, damit er unterfahrbar ist.
  • Satinierte Glasscheiben oder Möbelelemente werden entfernt, damit das WC seitlich angefahren werden kann.
  • Sanitärobjekte werden ausgetauscht, ohne dass Veränderungen an den Ab- und Zuleitungen notwendig sind.
  • Es werden Stützgriffe und/oder Sitze montiert.
  • Eine Badewanne wird durch Auflagen zu einem großzügigen Sitz- und Liegeelement umfunktioniert.

Altersgerechte Umbauten werden gefördert

Eine der öffentlichen Maßnahmen, um solche Umbauten zu fördern, besteht in der KfW-Förderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die größte deutsche Förderbank, auch für Privatpersonen. Bauherren können dort für diverse Umbaumaßnahmen Zuschüsse oder vergünstigte Kredite beantragen. Auch der Umbau eines Badezimmers ist förderungswürdig, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Im KfW-Merkblatt 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist das Förderziel festgehalten:

„Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von baulichen Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch.“ (KfW-Merkblatt 159, 2016, S. 1)

Viele der geförderten Maßnahmen erinnern dabei an die in der DIN-Norm beschriebene Ausstattung. In der Anlage „Technische Mindestanforderungen für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz“ zum KfW-Merkblatt 159 sind unter Förderbereich 5 – Maßnahmen an Sanitärräumen folgende Mindestanforderungen definiert:

Anpassung der Raumgeometrie:

Sanitärräume müssen...

  • mindestens 1,80 m × 2,20 m groß sein. Zusätzlich müssen folgende Bewegungsflächen eingehalten werden:–Vor den Sanitärobjekten muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein, wobei sich die Bewegungsflächen überlagern dürfen.–Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss mindestens 0,25 m betragen.
  • Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen vorsehen.
  • Innentüren haben, die schiebbar sind oder nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sind.

Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze:

Duschplätze müssen...

  • bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet sein.
  • mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.

Modernisierung von Sanitärobjekten:

Waschbecken/-tische müssen...

  • mindestens 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein.
  • Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten.

WCs einschließlich Einrichtung zur seitlichen Bedienung er WC-Spülung sowie Rückenstützen am WC, Dusch-WCs und Urinale müssen...

  • in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein.

Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme müssen...

  • eine Höhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar sind.

Ohne gesonderte technische Anforderungen: Bidets

(Anlage zu KfW-Merkblatt 159, 2015, S. 4 f.)

Die Höhe des Zuschusses kann 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 € pro Wohneinheit betragen.

Das Komfortbad ist das Bad der Zukunft und muss professionell geplant werden. Der hohe Anspruch an die funktionale Ausstattung steht ebenso wie die Erwartung der Bauherren an die optische Raumgestaltung im Vordergrund. Ein Bad muss in erster Linie „schön“ sein, dem individuellen Geschmack der Bauherren entsprechen und außerdem praktisch und zukunftsorientiert eingerichtet sein. Eine Raumkonzeption unter Berücksichtigung von Form, Farbe, Material und Licht ist unabdingbar.

Bäder neu gestalten

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Autorin:

Andrea Stark
Innenarchitektin und Badplanerin

zuletzt editiert am 25.01.2022