Vorsatzschale Schalldämmung Teaser

Dämmung

6. May 2020 | Teilen auf:

Vorsatzschale für den Schallschutz im Altbau

Gerade in Altbauten besteht oft keine schalltechnische Trennung der beiden Wohneinheiten, die Trennwand ist also Teil beider Häuser. Für den Schallschutz ist das der Worst Case, denn sowohl der Luft- als auch der Trittschall wird über die massive Trennwand direkt ins Nachbarhaus übertragen. Eine Vorsatzschale zur Schalldämmung in Trockenbauweise kann für den Schallschutz im Altbau eine spürbare Verbesserung bringen.

Für die Schallschutzwirkung müssen einige Bedingungen erfüllt sein

Schallschutz für die Altbauwand: Die Vorsatzschale muss zur Schalldämmung bauakustisch vollständig von der Massivwand und den angrenzenden Bauteilen entkoppelt sein. Das wird dadurch erreicht, dass das Metallständerwerk aus U- und C-Profilen komplett freisteht und an keiner Stelle die Trennwand berührt. Der Einsatz von entkoppelnden Dichtbändern an den U-Profilen ist zwingend. Weitere Bedingung ist eine mindestens zweilagige Beplankung, idealerweise mit Platten, die eine höhere Rohdichte aufweisen (Rigips „Habito“) oder biegeweich sind (Knauf „Silentboard“). Auch die Hohlraumtiefe spielt eine Rolle, die auf die niedrigen Resonanzfrequenzen abgestimmt sein sollte. Eine Tiefe von 50 mm ist durch den Einsatz entsprechend breiter C-Profile vorgegeben, dazu kommen noch 10 mm als Mindestabstand zwischen Ständerwerk und Trennwand. Dieser Hohlraum muss schlussendlich mit einem offenporigen Dämmstoff gefüllt werden. Der erforderliche „längenspezifische Strömungswiderstand“ von r = 5 kPa s/m 2 kann dabei mit einer Glaswolledämmung mit einer Rohdichte von 15 kg/cbm erreicht werden. Sämtliche Anschlussfugen an angrenzende Bauteile sind sorgfältig auszuführen, wobei einige Hersteller statt einer dauerelastischen eine Gleitfuge empfehlen.

Weitere Infos zum Thema Vorsatzschalen erhalten Sie hier:

Quelle: Knauf Gips KG

Vorsatzschalen im Trockenbau
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Schallschutz mit Vorsatzschale: Besser geht immer

Die Vorsatzschale zur Schalldämmung wirkt im Zusammenspiel mit der Massivwand und der Hohlraumdämmung wie ein Masse-Feder-Masse-System. Das bewertete Schalldämm-Maß R w, gesamt setzt sich aus dem einzelnen R w der Massivwand und dem Verbesserungsmaß (delta) R w der Vorsatzschale zusammen. Grundsätzlich kann man sagen: Je höher die flächenbezogene Masse der Massivwand ist, desto höher ist bereits ihr eigenes Schalldämmmaß, desto geringer ist das Verbesserungsmaß der Vorsatzschale. Es lohnt sich allerdings immer, die Verbesserung mittels Dämmung anzustreben, denn immerhin: Bei einer Massivwand mit einer flächenbezogenen Masse von 100 kg/qm und einem bewerteten Schalldämm-Maß R w von 38 dB kann durch eine Vorsatzschale in der vorgenannten Ausführung und einer zweilagigen Beplankung ein zusätzliches Verbesserungsmaß (delta) R w von 18 dB erreicht werden, sodass die Gesamtkonstruktion ein bewertetes Schalldämm-Maß R w, gesamt von 56 dB aufweist.
Kommen bei der Beplankung des Metallständerwerks hochdichte oder biegeweiche Platten zum Einsatz, ergeben sich für den erreichbaren Schallschutz mit Vorsatzschale weitere erhebliche Verbesserungen. Die „Habito“ beispielsweise liegt mit einer flächenbezogenen Masse von 12,2 kg/m2 um knapp 50 % höher als herkömmliche Gipskartonplatten. Eine höhere Masse bedeutet, dass die Platten schwerer in Schwingung zu versetzen sind und den Schall so dämpfen. Ferner hat die Masse auch Einfluss auf die Resonanzfrequenz (f res). Bei den biegeweichen Platten wie „Silentboard“ sorgt eine Verschiebung der sogenannten Koinzidenzgrenzfrequenz (f gr ) in bauakustisch günstigere Bereiche dafür, dass der Schall niederfrequenter ist und als nicht so störend wahrgenommen wird.
Im Übrigen führen die hohe Rohdichte oder die Biegeweichheit der Platten nicht dazu, dass sie anders verarbeitet werden müssen als andere Platten. Auch Schallschutzplatten werden geritzt und gebrochen. Allerdings fällt das Brechen bei den biegeweichen Platten etwas schwerer.

Autor
Ulrich Wolf
Redaktion ausbaupraxis.de

Kreyvisual und Teaserbild: Knauf/bausatz.co

zuletzt editiert am 20.04.2022