Wer sichergehen will, dass er die Holzfaserdämmplatten des WDVS nach den Regeln der Technik befestigt, sollte die zugehörige Zulassung genau kennen.
In der Zulassung ist bauaufsichtlich verbindlich geregelt, wie die Befestigung auszusehen hat. Unter anderem werden die Fragen geklärt:
- Welche Untergründe sind überhaupt zugelassen?
- Welche Befestiger dürfen bei welchen Untergründen eingesetzt werden?
- Welcher maximale Abstand bzw. welche Mindestanzahl an Befestigern ist vorgegeben?
- Welche Eindringtiefe des Befestigers in den Untergrund ist mindestens einzuhalten?
Am Beispiel des im Holzbau am weitest verbreiteten Thermowall WDVS von Gutex wird nachfolgend beschrieben, welche Vorgaben der Verarbeiter für eine zulassungskonforme Befestigung an der Baustelle einzuhalten hat.
Holzuntergründe – Sie haben die Wahl!
Die für Holzuntergründe maßgebliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.47-660 führt aus, dass GUTEX Thermowall® auf alle im Holzbau üblichen Konstruktionsvarianten montiert werden darf:
- ohne äußere Beplankung direkt auf die tragende Holzkonstruktion
- auf 12-22 mm dicke äußere Beplankung aus Plattenwerkstoffen wie organisch gebundene Holzwerkstoffplatten, zementgebundene Spanplatten, Gipsfaserplatten (ab 10 mm) und Gipskartonplatten
- Massivholzelemente (Lignotrendelemente, Massivholzplatten, Brettstapelelemente, Brettsperrholz, Brettschichtholzelemente)
Holzuntergrund - Holzbauer klammern gerne!

Für Holzuntergründe bietet sich bis zu einer Dämmstoffdicke von 140 mm die Edelstahl-Breitrückenklammer (Abb. 2) als Befestiger an. Klammern stellen aufgrund ihrer Materialpreise und sehr schnellen Verarbeitbarkeit die wirtschaftlichste Lösung dar. Sie leicht in die Platte versenkt und können somit problemlos überputzt werden.
Voraussetzung für die Verwendung einer Klammer als Befestiger ist jedoch, dass an der Baustelle entsprechende Klammergeräte (Abb. 3) und ein Druckluftanschluss verfügbar sind.
Ist kein Druckluftanschluss oder ein Klammergerät verfügbar oder betragen die Dämmstoffdicken mehr als 140 mm, bietet sich als Alternative ein Tellerbefestiger an. Das Einschrauben der Tellerdübel erfolgt im Regelfall mittels leistungsfähiger Akku-Schrauber mit TORX-Bit.
Befestigungsregeln: Anzahl, Abstand und Aufteilung der Befestigungsmittel
Befestigungsregeln gelten grundsätzlich produktbezogen und können sich daher je nach verwendetem WDVS-Produkt unterscheiden. Die weiteren Ausführungen beschränken sich auf die Gutex Thermowall-gf mit einer (Rohdichte ca. 185 kg/m³) und das Plattenformat 1.300 x 600 mm mit Nut/Feder.
Bei Befestigung auf Außenwände in Ständerbauweise gilt:
- Mindesteindringtiefe der Breitrückenklammer: 30 mm
- Mindesteindringtiefe Holzschraube: 25 mm
- Maximaler Abstand zwischen Breitrückenklammern: 125 mm; zwischen Holzschrauben: 250 mm
- Mindestanzahl der Befestigungsmittel gem. Tab. 1, optimale Aufteilung gem. Abb.
- muss zwingend in den Holzständer eingetrieben werden. Für die ausgelobte Mindesteindringtiefe darf nur der Holzständer angesetzt werden; das heißt, die Lange des Befestigers muss um die Dicke der Beplankung/Bekleidung erhöht werden;
- sind mindestens drei Befestigungsmittel pro WDVS-Platte und Ständer vorzusehen
- sind folgende Randabstande einzuhalten: Massivholz-Ständer = 5 ∙ dn / Holzfaserplatte = 7 ∙ dn
Doppelt dämmt besser
Die Zulassung Z-33.47-660 erlaubt ausdrücklich die Befestigung der putzbeschichtbaren Holzfaserdammplatte auf einer zusätzlichen Lage druckfester Holzfaserdammplatten im Dickenbereich 40–200 mm. Bei anderen Produkten ist entsprechend die Zulassung zu studieren.
Die erste Lage wird lediglich lagefixiert:
- Befestigung auf Holzständer:
≥1 Holzschraube bzw. ≥4 Breitrückenklammern pro Ständer und Platte - Befestigung auf Massivholzuntergrund:
≥4 Holzschrauben bzw. ≥8 Breitrückenklammern pro m²
Die zweite Lage wird mit den statisch erforderlichen Tellerbefestigern final befestigt.
- Mindesteindringtiefe der Holzschraube in den Holzuntergrund: 25 mm.
- Die Tellerbefestiger sind ausschließlich auf die Plattenfläche zu setzen. Ein Platzieren auf die Plattenfuge ist nicht zulässig.
- Die Mindestanzahl der Befestigungsmittel ist Tab. 2 zu entnehmen
Vorsicht: Befestiger können sich abzeichnen!
Befestiger sind kleine Wärmebrücken, die bei nicht ordnungsgemäßer Anwendung zu Abzeichnungen führen können. Bei Klammern ist darauf zu achten, dass der Klammerrücken nicht vor der Plattenoberfläche stehen bleibt, er ist ggf. mit leichtem Hammerschlag mindestens oberflächenbündig zu versenken. Optimalerweise ist der Klammerrücken ca. 1 mm in der Plattenoberfläche versenkt.
Bei Tellerbefestigern ist darauf achten, dass der Teller oberflächenbündig parallel zur Oberfläche der Platten ausgerichtet wird. Schräg eingebrachte Teller führen einseitig zu einer Vertiefung, was die Gefahr einer Abzeichnung erhöht. Zusätzlich muss die für Holzfaserdämmstoffe sowieso vorgeschriebene Schichtdicke von ca. 5 mm beim Armierungsputz eingehalten werden. Bei Tellerbefestigern ist der mitgelieferte Dämmpfropfen abschließend in die vorhandene Öffnung einsetzen.
Autor:
Dipl.-Ing. Walter L. Meyer ist Inhaber eines Ingenieurbüros in Königswinter und berät die Firma Gutex in technischen Fragen.