Sie wollen einen Keller als Wohnraum nutzen? Hier erhalten Sie alles wichtigen Infos zu Tageslicht, Belüftung & Co.
In Zeiten, in denen Wohnraum knapper und immer teurer wird, liegt es nahe, den zusätzlichen Raum, den ein Keller bietet, als Wohnfläche zu nutzen. Soll aber ein Kellerraum in einen vollwertigen Wohnraum umgebaut werden, reicht es nicht aus, nur das Kellermauerwerk trockenzulegen und zu dämmen. Neben den Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer und der Art der Nutzung spielen vor allem die baulichen und die Umgebungsbedingungen eine entscheidende Rolle. Dabei besonders wichtig: die Belichtung des Kellers, die Belüftung und Feuchteabfuhr sowie die Raumhöhe. Die Inhalte in diesem Beitrag stammen aus dem Fachbuch Kellersanierung - Ratgeber für die Praxis.
Auf ausreichende Belichtung beim Kellerausbau achten
Ausreichend Tageslicht in Wohnräumen senkt nicht nur Energiekosten, sondern ist für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Nutzer von großer Bedeutung. Hier sind die Vorgaben der Landesbauordnungen und der DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ zu beachten, die genaue Angaben zur Mindestgröße von Fensterflächen, zur Versorgung mit Tageslicht und zur Anordnung von Fenstern machen.

Die Anforderungen an die Fenstergröße sind für bewohnte Kellerräume höher als für Räume in Erd- oder Obergeschossen. Das liegt daran, dass wegen der tiefen Lage ein großer Teil des reflektierten Streulichts von der höher liegenden Geländeoberfläche abgefangen wird und das Fenster gar nicht erreicht. Allerdings wird die theoretisch zu erreichende Fenstergröße durch die Tatsache beschränkt, dass die Fensterunterkante nicht im Bereich stauenden Wassers liegen darf. Um trotzdem eine möglichst hohe Lichtausbeute der konstruktiv möglichen Fensterfläche zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung wie die Böschung vor dem Kellerfenster ausgebildet wird.
Empfehlenswert ist ein heller waagerechter Streifen in ausreichender Breite vor dem Fenster und eine ca. 45° abgeschrägte Böschung aus ebenfalls hellem, reflektierendem Material. Eine abgeschrägte Böschung, die in Abtreppungen angelegt wird, führt dagegen sowohl bei senkrecht stehender Sonne als auch bei schräg einfallendem Licht zu einer Verringerung der Lichtausbeute. Der waagerechte Streifen unten sollte durch ein Kiesbett mit Vliesunterlage das Versickern von Regenwasser erlauben. Auch die Böschung sollte so ausgebildet werden, dass Wasser versickern kann, z.B. durch eine Trockenmauer aus hellem Naturstein.
Belüftung des Kellers und Feuchteabfuhr
Grundsätzlich ist in einem zum Wohnraum umgebauten Keller mit einer höheren Raumfeuchtigkeit zu rechnen. Die von den Bewohnern erzeugte Feuchte kann wegen der geringeren Belüftungs- und Luftaustauschmöglichkeiten und der fehlenden Feuchteabgabemöglichkeiten der Bauteile an angrenzende Bauteile bzw. das Erdreich schlechter ausgeglichen werden. Um die daraus resultierende Gefahr von Schimmelschäden zu reduzieren, empfiehlt es sich beim Ausbau des Kellers schimmelresistente Baustoffe und Materialien zu verwenden, z. B. Kalk- oder Kalkzementputz für die Wände, Fliesen oder Vinylplatten statt Parkett für die Böden, Silikatfarben und mineralisch gespachtelte Oberflächen statt Tapete oder Dispersionsfarben.


Daneben kommt der Abfuhr von Feuchte durch Luftwechsel eine entscheidende Bedeutung zu. In einem fachgerecht sanierten Keller gibt es keine Fugen und undichten Stellen wie in vielen alten Gebäuden, durch die feuchte Raumluft ungeregelt nach außen gelangen könnte. Es muss also durch regelmäßige manuelle Lüftung für einen Abtransport der Feuchtigkeit in der Raumluft gesorgt werden. Ist allerdings die Anzahl der manuellen Luftwechsel, die für den Abtransport der Feuchte notwendig wäre, im Alltag kaum zu erreichen, sollte eine technische Belüftung eingebaut werden.
Belüftungssysteme führen über Zuluftöffnungen Luft kontrolliert zu, filtern, entfeuchten und verteilen sie und führen sie über Abluftöffnungen wieder ab. Im Neubau werden die notwendigen Rohre für das Belüftungssystem bereits bei der Planung in Schächten, Deckenverkleidungen und im Estrich untergebracht. Bei einem Umbau eines Kellers zum Wohnraum ist ein nachträglicher Einbau dieser Rohre schon allein wegen einer zu geringen Raumhöhe oft nicht möglich. Zudem ist die Maßnahme mit hohen Kosten verbunden.
Alternativ können Einzelgeräte verwendet werden, die über eine Zu- und eine Abluftöffnung ein Luftaustausch im Raum herstellen. Nachteile dieser Einzelgeräte sind die lauten Geräusche der Lüfter und die teilweise geringe Effektivität, da der Luftaustausch nicht den gesamten Raum erfasst. Die Installation ist allerdings wenig aufwändig, benötigt werden nur jeweils eine Öffnung für den Luftein- und Luftauslass sowie ein Stromanschluss.
Eine weitere Möglichkeit ist eine passive Mindestlüftung . Dabei entsteht über Frischluftdurchlässe in der Kelleraußenwand und Belüftungsgitter in den Innentüren eine vom Wind angetriebene Querlüftung. Durch einen Abluftschacht mit Saugwirkung – z. B. ein stillgelegter Kaminzug – kann die Effektivität gesteigert werden. Auch dieses Lüftungssystem ist nicht teuer und schnell installiert. Die Effektivität hängt allerdings von der Witterung ab. Außerdem kann die Außenluft nicht über einen Wärmetauscher erwärmt werden. Kann ein stillgelegter Kaminzug als Abzug genutzt werden, ist die passive Mindestlüftung den Einzelgeräten vorzuziehen, weil so auch Kellerräume gelüftet werden können, die nicht mit der Außenwand verbunden sind.
Grundsätzlich sollte der Luftaustausch, der mithilfe von Belüftungssystemen erreicht werden kann, von einem Energieberater berechnet werden.
Raumhöhe des Kellers
Die Bauordnungen der Bundesländer schreiben für Wohnräume in Kellern eine Mindestraumhöhe vor. Diese beträgt in den meisten Ländern 2,40 m von der Oberkante Fußboden bis zur Unterkante der fertigen Decke. Bei neueren Gebäuden hat der Gesamtaufbau eines Kellerbodens eine Höhe von ca. 60 cm. Um einen solchen Aufbau des Kellerbodens zu realisieren und gleichzeitig die Mindestraumhöhe von 2,40 m einzuhalten, müsste also der Keller, der zum Wohnraum ausgebaut werden soll, schon von vornherein eine Höhe von ca. 3 m haben. Das ist in der Praxis oft nicht der Fall.
Keller auf Gründungsfundamenten mit einem Sperrestrich können tiefer ausgeschachtet werden. Zusätzlich kann ein anderer Bodenaufbau mit geringerer Aufbauhöhe gewählt werden. Aber Achtung: Der Keller sollte ohne statische Prüfung nicht tiefer als 10 cm ausgeschachtet werden. Außerdem ist bei der Tieferlegung zu beachten, dass die Steighöhen zu Kellertreppen und eventuell nicht tiefer gelegten Räumen des Kellers angeglichen werden müssen.
Bei einem Keller mit einer durchgehenden biegesteifen Gründungssohle ist kein Ausschachten möglich. In diesem Fall kann nur wenig Raumhöhe durch eine Anpassung des Bodenaufbaus gewonnen werden. Für bestimmte Räume sind unter Umständen auch geringere Raumhöhen zulässig. Dafür kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
Buchtipp: Kellersanierung – Ratgeber für die Praxis

Mehr Infos zur Nutzung von Kellerräumen als Wohnung finden Sie im Fachbuch Kellersanierung – Ratgeber für die Praxis von Robert Graefe. Der Leitfaden stellt die komplexen Zusammenhänge bei der Kellersanierung anschaulich dar - mit Anleitungen in Wort und Bild, anhand von vergleichenden Fotos oder einfachen 3D- und 2D-Zeichnungen.
Das Buch ist im Baufachmedien-Shop erhältlich.
Autorin:
Franziska Zielke
Redaktion ausbaupraxis.de
Keyvisual und Teaserbild: Jörg Möller/Pixabay